Der Pressedienst des Wetteraukreises verbreitete letzte Woche die Meldung, das Landessozialgericht habe das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen“ bestätigt. Die Beschwerde einer Frau wurde abgewiesen und in diesem Zusammenhang wurde auch das Wetterauer Konzept „nach einer summarischen Prüfung“ für schlüssig erachtet.
Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken, hat sich den Fall angesehen. Sie sagt dazu: „Das Gericht hat die handwerkliche Erstellung des Konzepts als schlüssig angesehen. Eine inhaltliche Überprüfung hat aber nicht stattgefunden.“ Faulhaber bezweifelt nicht, dass das Konzept nach den Vorgaben erstellt worden ist, die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nötig sind.
„Der Aufbau des Konzepts ist in Ordnung,“ sagt Faulhaber, „doch mit den ausgerechneten Mietobergrenzen finden die Menschen kaum eine Wohnung.“
DIE LINKE. hat die Mietobergrenzen von 2005 und 2014 verglichen. Dabei wurde deutlich: die Obergrenzen haben sich in einigen Fällen nicht nach oben verändert, obwohl die Mieten deutlich gestiegen sind. In Altenstadt, Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg, Gedern, Hirzenhain und Kefenrod sind sie für Mehrpersonenhaushalte sogar abgesenkt worden!
Zum Beispiel in Altenstadt: Nur bei alleinstehenden Mietern stieg die Mietobergrenze seit 2005 um 20 Euro. Für zwei Personen blieb sie mit 340 Euro gleich. 2005 lag die Obergrenze für einen 3-Personen-Haushalt in Altenstadt bei 395 Euro. Heute liegt sie 20 Euro darunter bei 375 Euro. Bei vier Personen lag sie 2005 bei 450 Euro und heute bei 445 Euro. 2005 konnten fünf Personen 505 Euro für Miete ausgeben, 2014 nur noch 480 Euro.
„Was ist daran schlüssig?“, fragt Faulhaber. „Die Menschen werden mit solchen Mietobergrenzen unter Druck gesetzt. Jobcenter und Sozialamt fordern schon bei geringen Überschreitungen der Mietobergrenze zu einem Umzug auf. Doch wohin? Es fehlen preiswerte Wohnungen im Wetteraukreis. Besonders für Familien mit Kindern wirkt sich das neue Konzept des Wetteraukreises nachteilig aus.“
Vergleichstabelle Mietobergrenzen 2005 – 2014: „weiterlesen“ anklicken!!