Wetterauer Kreistag: Opposition soll mundtot gemacht werden

In der nächsten Sitzung des Wetterauer Kreistags am 23. Juli 2014 soll auf Antrag von SPD, Grünen und FDP die Geschäftsordnung verändert werden. Es handelt sich dabei nicht nur um unbedeutende Korrekturen. Sprengstoff steckt in den Paragraphen 5 und 18. Dort geht es um die Heraufsetzung der Fraktionsstärke auf drei Abgeordnete und die Redezeit.

Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken, sieht einen Demokratieabbau:

„Mit der vorgeschlagenen Veränderung der Geschäftsordnung wird kleinen Parteien oder Wählergruppen eine Mitarbeit und eine Oppositionstätigkeit sehr erschwert“, sagt sie. 

Denn fraktionslose Abgeordnete könnten nicht mehr in Ausschüssen mitarbeiten, erhielten weniger Informationen und nur eine Grundredezeit von ein bis zwei Minuten. Selbst in grundsätzlichen Debatten, wie der Haushaltsdebatte, steht laut Geschäftsordnung nur Fraktionen eine ausführliche Redezeit zu.

„Meinungsäußerungen kleiner Parteien und Gruppierungen im Parlament werden durch die Beschränkung der Redezeit für nicht-fraktionsgebundene Abgeordnete erheblich beeinträchtigt, ja fast verhindert“, kritisiert auch ihr Fraktionskollege Rudi Kreich. „Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in den kommunalen Parlamenten zu repräsentieren, wurde die Zugangshürde von 5 Prozent abgeschafft. Nun wird mit der Erhöhung der Fraktionsstärke und der ebenfalls geplanten Verkleinerung des Kreistags auf kaltem Wege wieder eine Hürde von etwa 4 Prozent aufgebaut.“

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Schüler/innen müssen laufen: Folge der Schuldenbremse und der Rotstiftpolitik im Wetteraukreis

„Grüne und CDU erregen sich in Presseartikeln über die Entscheidung der VGO, für 16 Schulwege die Buskosten nicht mehr zu übernehmen. Das ist schon sehr befremdlich“, kommentiert die linke Kreistagsabgeordnete Gabi Faulhaber die Diskussion. Faulhaber stellt fest: „Dass die Busfahrten … weiterlesen

Warum soll bezahlbares Wohnen nicht machbar sein?

„Wer öffentlichen Wohnungsbau fordert, wird gern als unrealistischer Träumer abgetan. Dabei gibt es gute Beispiele dafür, dass es möglich ist, sozial orientierten Wohnungsbau zu betreiben“,  sagt Gabi Faulhaber, Kreisvorsitzende der Linken Wetterau.

In Deutschland gilt sozialer Wohnungsbau als zu teuer. Die Wetterauer Kommunen fühlen sich nicht zuständig und verweisen auf leere Stadtsäckel. Dass es auch anders geht, zeigt ein Beispiel aus Salzburg in Österreich. Dort baut eine gemeinnützige städtische Wohnungsbaugesellschaft hunderte Mietwohnungen für 4,78 Euro pro Quadratmeter. Mit Hilfe eines eigens gegründeten Wohnungsbaufonds können gemeinnützige Bauträger ohne die Finanzierung von Banken arbeiten. Inzwischen kommt Salzburg ohne staatliche Förderung aus, denn der Profit der Banken muss nicht mehr mitbezahlt werden. Die Baugesellschaft macht Gewinn.

„Warum schauen sich die politisch Verantwortlichen im Wetteraukreis dieses Konzept nicht mal näher an?“ fragt Faulhaber. „Wenn man bezahlbaren Wohnraum will, muss man neue Wege gehen. Statt dass Kommunen immer wieder Wohnungen verkaufen (wie in Wöllstadt) oder private Investoren suchen (wie in Friedberg), könnten erfolgreiche alternative Beispiele Schule machen.“

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Das soll Schlüssig sein? DIE LINKE vergleicht die Mietobergrenzen von 2005 mit denen von 2014

Der Pressedienst des Wetteraukreises verbreitete letzte Woche die Meldung, das Landessozialgericht habe das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen“ bestätigt. Die Beschwerde einer Frau wurde abgewiesen und in diesem Zusammenhang wurde auch das Wetterauer Konzept „nach einer summarischen Prüfung“ für schlüssig erachtet.

Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken, hat sich den Fall angesehen. Sie sagt dazu: „Das Gericht hat die handwerkliche Erstellung des Konzepts als schlüssig angesehen. Eine inhaltliche Überprüfung hat aber nicht stattgefunden.“ Faulhaber bezweifelt nicht, dass das Konzept nach den Vorgaben erstellt worden ist, die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nötig sind.

„Der Aufbau des Konzepts ist in Ordnung,“ sagt Faulhaber, „doch mit den ausgerechneten Mietobergrenzen finden die Menschen kaum eine Wohnung.“

DIE LINKE. hat die Mietobergrenzen von 2005 und 2014 verglichen. Dabei wurde deutlich: die Obergrenzen haben sich in einigen Fällen nicht nach oben verändert, obwohl die Mieten deutlich gestiegen sind. In Altenstadt, Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg, Gedern, Hirzenhain und Kefenrod sind sie für Mehrpersonenhaushalte sogar abgesenkt worden!

Zum  Beispiel in Altenstadt: Nur bei alleinstehenden Mietern stieg die Mietobergrenze seit 2005 um 20 Euro. Für zwei Personen blieb sie mit 340 Euro gleich. 2005 lag die Obergrenze für einen 3-Personen-Haushalt in Altenstadt bei 395 Euro. Heute liegt sie 20 Euro darunter bei 375 Euro. Bei vier Personen lag sie 2005 bei 450 Euro und heute bei 445 Euro. 2005 konnten fünf Personen 505 Euro für Miete ausgeben, 2014 nur noch 480 Euro.

„Was ist daran schlüssig?“, fragt Faulhaber. „Die Menschen werden mit solchen Mietobergrenzen unter Druck gesetzt. Jobcenter und Sozialamt fordern schon bei geringen Überschreitungen der Mietobergrenze zu einem Umzug auf. Doch wohin? Es fehlen preiswerte Wohnungen im Wetteraukreis. Besonders für Familien mit Kindern wirkt sich das neue Konzept des Wetteraukreises nachteilig aus.“

Vergleichstabelle Mietobergrenzen 2005 – 2014: „weiterlesen“ anklicken!!

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