Der Pressedienst des Wetteraukreises verbreitete letzte Woche die Meldung, das Landessozialgericht habe das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen“ bestätigt. Die Beschwerde einer Frau wurde abgewiesen und in diesem Zusammenhang wurde auch das Wetterauer Konzept „nach einer summarischen Prüfung“ für schlüssig erachtet.
Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken, hat sich den Fall angesehen. Sie sagt dazu: „Das Gericht hat die handwerkliche Erstellung des Konzepts als schlüssig angesehen. Eine inhaltliche Überprüfung hat aber nicht stattgefunden.“ Faulhaber bezweifelt nicht, dass das Konzept nach den Vorgaben erstellt worden ist, die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nötig sind.
„Der Aufbau des Konzepts ist in Ordnung,“ sagt Faulhaber, „doch mit den ausgerechneten Mietobergrenzen finden die Menschen kaum eine Wohnung.“
DIE LINKE. hat die Mietobergrenzen von 2005 und 2014 verglichen. Dabei wurde deutlich: die Obergrenzen haben sich in einigen Fällen nicht nach oben verändert, obwohl die Mieten deutlich gestiegen sind. In Altenstadt, Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg, Gedern, Hirzenhain und Kefenrod sind sie für Mehrpersonenhaushalte sogar abgesenkt worden!
Zum Beispiel in Altenstadt: Nur bei alleinstehenden Mietern stieg die Mietobergrenze seit 2005 um 20 Euro. Für zwei Personen blieb sie mit 340 Euro gleich. 2005 lag die Obergrenze für einen 3-Personen-Haushalt in Altenstadt bei 395 Euro. Heute liegt sie 20 Euro darunter bei 375 Euro. Bei vier Personen lag sie 2005 bei 450 Euro und heute bei 445 Euro. 2005 konnten fünf Personen 505 Euro für Miete ausgeben, 2014 nur noch 480 Euro.
„Was ist daran schlüssig?“, fragt Faulhaber. „Die Menschen werden mit solchen Mietobergrenzen unter Druck gesetzt. Jobcenter und Sozialamt fordern schon bei geringen Überschreitungen der Mietobergrenze zu einem Umzug auf. Doch wohin? Es fehlen preiswerte Wohnungen im Wetteraukreis. Besonders für Familien mit Kindern wirkt sich das neue Konzept des Wetteraukreises nachteilig aus.“
Vergleichstabelle Mietobergrenzen 2005 – 2014: „weiterlesen“ anklicken!!
Mietobergrenzen Vergleich von 2005 und 2014:
Bad Vilbel, Karben, Bad Nauheim
2005 2014
1 Person 285 Euro 320 Euro
2 Personen 370 Euro 370 Euro
3 Personen 430 Euro 450 Euro
4 Personen 490 Euro 505 Euro
5 Personen 550 Euro 570 Euro
Jede weitere Person 60 Euro 80 Euro
Altenstadt
2005 2014
1 Person 265 Euro 285 Euro
2 Personen 340 Euro 340 Euro
3 Personen 395 Euro 375 Euro
4 Personen 450 Euro 445 Euro
5 Personen 505 Euro 480 Euro
jede weitere Person 55 Euro 65 Euro
Friedberg
2005 2014
1 Person 265 Euro 320 Euro
2 Personen 340 Euro 370 Euro
3 Personen 395 Euro 450 Euro
4 Personen 450 Euro 505 Euro
5 Personen 505 Euro 570 Euro
Jede weitere Person 55 Euro 80 Euro
Rosbach
2005 2014
1Person 265 Euro 320 Euro
2 Personen 340 Euro 370 Euro
3 Persoenen 395 Euro 450 Euro
4 Personen 450 Euro 505 Euro
5 Personen 505 Euro 570 Euro
Jede weitere persone 55 Euro 80 Euro
Ober Mörlen, Wöllstadt, Niddatal
2005 2014
1Person 245 Euro 320 Euro
2 Personen 325 Euro 370 Euro
3 Personen 370 Euro 450 Euro
4 Personen 420 Euro 505 Euro
5 Personen 470 Euro 570 Euro
Jede weitere Person 50 Euro 50 Euro
Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt
2005 2014
1 Person 245 Euro 285 Euro
2 Persoenen 325 Euro 340 Euro
3 Persoenen 370 Euro 375 Euro
4 Personen 420 Euro 445 Euro
5 Personen 470 Euro 480 Euro
Jede weitere Person 50 Euro 65 Euro
Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg
2005 2014
1Person 245 Euro 280 Euro
2 Personen 325 Euro 310 Euro
3 Personen 370 Euro 355 Euro
4 Personen 420 Euro 415 Euro
5 Personen 470 Euro 450 Euro
Jeder weitere person 50 Euro 65 Euro
Gedern, Hirzenhain, Kefenrod
2005 2014
1 Person 245 Euro 260 Euro
2 Persoenen 325 Euro 310 Euro
3 Personen 370 Euro 360 Euro
4 Personen 420 Euro 345 Euro
5 Personen 470 Euro 365 Euro
Jede weitere Person 50 Euro 55 Euro