Sehr geehrter Herr Häuser,
Die Fraktion Die LINKE./Piraten bittet um die Beantwortung der folgenden
Fragen:
Das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen des Wetteraukreises“ wurde überarbeitet und trat am 1. 1. 2018 in Kraft.
Gebiet 1 (Friedberg, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Karben, Rosbach, Niddatal, Wöllstadt)
1. Wie erklärt sich die Differenz von nur 10 Euro bei der Miete für eine Person und zwei Personen? Ist der Kreisausschuss der Meinung, dass es den Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt entspricht, von nur 10 Euro Differenz auszugehen? Auf welche Daten bezieht sich diese Einschätzung?
Gebiet 3 (Nidda, Ortenberg, Ranstadt, Büdingen, Limeshain und Glauburg)
2. Wie ist zu erklären, dass es keine Differenz zwischen Mieten für eine Person und zwei Personen gibt?
3. Wie ist es zu erklären, dass die Mietobergrenze für vier Personen nur 10 Euro über der des Jahres 2005 liegt? Und warum wurde ab sechs Personen der Betrag pro Person um fünf Euro abgesenkt?
4. Wie viele Datensätze wurden in die Berechnung der Werte für das Gebiet 3 einbezogen?
Aufgeschlüsselt: Wie viele einbezogene Datensätze liegen der Berechnung von 1 Person, 2 Personen, 3 Personen, 4 Personen, 5 Personen und für Haushalte ab 6 Personen zugrunde?
Gebiet 4 (Gedern, Hirzenhain, Kefenrod)
5. Wie viele Datensätze wurden in die Berechnung der Werte für das Gebiet 4 einbezogen? Bitte aufgeschlüsselt, wie bei Frage 4.