TOP 11 – Antrag DIE LINKE. / Piraten: Neuberechnung Mietobergrenzen
Kreistagssitzung am 12. Februar 2020
Herr Kreistagsvorsitzender,
meine Damen und Herren,
Die Kinderarmut steigt. Und das, obwohl fast alle Parteien Ideen und Programme veröffentlichen, die Kinderarmut eindämmen sollen.
Es gab im Bundestag von CDU/CSU und SPD tatsächlich auch ein paar Verbesserungen. Jetzt habe ich hier nicht die Zeit diese darzulegen und über die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit zu sprechen.
Aber verwundert es Sie eigentlich nicht, dass trotz Kinderzuschlag, trotz 5 Euro mehr für die Mitgliedschaft in Vereinen, trotz 8 Euro mehr Hartz4, trotz all dieser so toll klingenden Schöne-Familie-Gesetze, die Kinderarmut weiter steigt?
Meine Damen und Herren,
wir sprechen heute über einen Punkt, der Kinderarmut verringern könnte.
Eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag vom September 2019 zeigt, dass es bei den Mietobergrenzen des Wetteraukreises
gerade für bedürftige Familien mit Kindern eine Unterdeckung gibt.
Das heißt: die Mietobergrenzen sind so berechnet, dass fast ein Drittel der
armen Familien mit Kindern und der Alleinerziehenden Geld aus der Grundsicherung verwenden müssen, damit sie die Miete bezahlen können.
Was heißt das konkret?
Diese Familien müssen sich das Geld tatsächlich vom Mund absparen.
Die Grundsicherung betrug bis 2019 424 Euro für einen Erwachsenen und für Kinder je nach Alter zwischen 245 und 322 Euro. 2020 gibt es für Erwachsene 8 Euro mehr und für Kinder ca. 6 Euro.
Ich weiß jetzt nicht, wer von Ihnen schon mal versucht hat, die gesamten Lebenshaltungskosten, Mobilitätskosten, Strom, Rücklagen für den kaputten Kühlschrank oder die Waschmaschine und die nötigen Anschaffungen für ein Kind mit beispielweise 669 Euro oder jetzt 682 Euro im Monat zu bestreiten.
Aber mit einfacher Grundschulmathematik kann man sich bereits ausrechnen, dass es eine enorme Belastung ausmacht, wenn von diesem Betrag noch über 100 Euro abgezwackt werden müssen, weil die Mietobergrenzen zu niedrig berechnet sind.
Im Wetteraukreis waren es 2018 26,4 Prozent der Familien mit mindestens einem Kind – das sind in absoluten zahlen 736 Familien – die über durchschnittlich 117 Euro im Monat weniger Grundsicherung verfügen konnten.
Bei den Alleinerziehenden waren 397 Familien betroffen – das sind 28,1 Prozent. Und sie mussten 110 Euro durchschnittlich von der Grundsicherung abzwacken.
Es handelt sich also nicht um irgendwelche Einzelfälle, sondern um 1133 Familien, meine Damen und Herren!
In 1133 Fällen stellt der Wetteraukreis seinen Einsatz gegen Kinderarmut unter Beweis, indem er bedürftigen Familien mit Kindern auch noch zwischen 1300 und 1400 Euro im Jahr vorenthält!
Ein toller Einsatz gegen Kinderarmut! Wirklich!
Meine Damen und Herren,
wir sehen hier Handlungsbedarf!
Ein schlüssiges Konzept, das nur der Form nach schlüssig ist, taugt nichts!
Die Datenbasis des Wetteraukreises wird nicht dadurch besser, dass tausende Daten zusammengetragen werden.
Vor allem dann nicht, wenn drei Viertel davon Bestandsmieten abbilden, von Wohnungen die zum Teil sogar Jahrzehntelang bewohnt sind.
Hier muss es endlich einen qualifizierten Mietspiegel geben, der die aktuellen Mietpreise auch berücksichtigt!
Ein Schlüssiges Konzept ist sowieso nur eine Erfindung, damit die Kommunen und Kreise Geld sparen. Das geben die Richtlinien zur Erstellung eines Schlüssigen Konzepts ja auch unumwunden zu.
Aber bis es einen Mietspiegel gibt, sollte das Schlüssige Konzept des Wetteraukreises zumindest die Benachteiligung armer Familien mit Kindern beenden und die Unterdeckung bei den Kosten der Unterkunft aufarbeiten.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.