Der Wetteraukreis muss Verantwortung für das Jobcenter übernehmen

Sehr verehrte Kreistagsvorsitzende,

sehr verehrte Damen und Herren,

diesem Antrag der Koalition wird DIE LINKE. zustimmen, weil das in die richtige Richtung geht.
Der Wetteraukreis ist zur Hälfte Träger des Jobcenters und eine Einflussnahme und auch Kontrolle im sozusagen „eigenen Haus“ ist überfällig.
Wir freuen uns, dass diese Erkenntnis durchgedrungen ist.
Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass mit Zielvereinbarungen die basics beim Service garantiert werden sollen.
Diese basics gehen aber unserer Ansicht nach über eine telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinaus.
Es muss sicher sein, dass abgegebene Unterlagen nicht verloren gehen. Deshalb müssen grundsätzlich Eingangsbestätigungen gegeben werden.
Natürlich braucht es Transparenz bei der Antragsbearbeitung und Erstellung des Bescheids – wie es im Koalitionsantrag zu lesen ist.
Für Menschen in finanziellen Notlagen ist aber auch die Bearbeitungszeit elementar.
Derzeit hören wir von Bearbeitungszeiten von 4 bis manchmal sogar 8 Wochen.
Das setzt die Antragsteller/innen unter existenziellen Druck.
Im Akutfall ist die Aussage des Antragstellers ausreichend und muss als Vorschussantrag umgedeutet werden.
Auch muss das Jobcenter von sich aus über alle Hilfsmöglichkeiten ausreichend beraten. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass die Betroffenen erst Hilfen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn sie danach fragen.

Noch nicht angesprochen sind heute die Sanktionen. Doch das muss dringend später nochmal Gegenstand der Debatte werden.
Noch nie wurden in Deutschland so viele Hilfesuchende sanktioniert.
Oft wegen der eigentlich abgegebenen aber „verlorenen“ Unterlagen.
2010 beschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundsicherung das Existenzminimum darstellt und dieser Anspruch absoluten Charakter besitzt.
Dennoch werden Sanktionen von 10 bis 30% als „normal“ angesehen.
Es kamen aber auch Menschen in unsere Sprechstunde, die 80% sanktioniert waren und keine Lebensmittelgutscheine erhielten.

Zusammenfassend: Dieser Antrag ist ein erster Schritt.
Weitere Schritte müssen folgen.