DIE LINKE beantragt, die Datenbasis für das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen“ an die Fraktionen auszuhändigen.

Sehr geehrte Frau Becker-Bösch,

die Fraktion DIE LINKE. beantragt die Herausgebe der Datenbasis für das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen des Wetteraukreises“.

Wir beziehen uns in unserem Ansinnen auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.

Begründung:

Der Wetteraukreis hat das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen“ an die Kreistagsabgeordneten ausgehändigt.

Die im Konzept enthaltenen Schlussfolgerungen sind nicht ohne die zu Grunde liegende Datenbasis nachvollziehbar oder zu überprüfen.

 

Was ist daraus geworden?

Der Antrag wurde abgelehnt. Die Datenbasis lasse Rückschlüsse auf Personen zu war die Begründung. DIE LINKE. hatte für das vorherige Konzept die Datenbasis von einem Kläger gegen das Konzept erhalten. Das Gericht hatte sie ihm zugestellt. Rückschlüsse auf Personen konnten wir nicht feststellen.

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