DIE LINKE fordert ein Konzept zur Inklusion im Wetteraukreis

Rede Kreistagssitzung am 18. April 2018
TOP 10: antrag DIE LINKE. „Konzept zur schulischen Inklusion im Wetteraukreis“

Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender,
Meine Damen und Herren,

erst mal möchte ich eine Grundsatzbemerkung vorneweg schicken:
Inklusion ist ein Menschenrecht.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.
Hier geht es also weder um Modelle oder Modellregionen noch um erneute Sonderung, wie das Hessen jetzt mit den inklusiven Schulbündnissen machen will: Das sollen Schwerpunktschulen sein, zu denen die Kinder mit Behinderung – wie bisher auch – kilometerweit hintransportiert werden.
Damit fährt das hessische Kultusministerium die großartige Idee der Inklusion an die Wand:
es wurde und wird ein Sparprogramm umgesetzt und das betrifft uns auch hier im Wetteraukreis.

Inwiefern betrifft uns das?
Auch die Wetterauer Schulen sind nicht ausreichend für Inklusion ausgestattet: wie überall fehlen Lehrkräfte, besonders Förderschullehrkräfte, es fehlen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Schulpsychologen und andere Professionen, die nötig sind, damit Inklusion auch gelingen kann.

Nach der UN-Konvention geht es um möglichst gute Förderung und dass Kinder mit Behinderung in ihrem sozialen Zusammenhang – also gemeinsam mit allen anderen Kindern und im Klassenverband – unterrichtet werden. Hierfür müssen alle Schulen fit gemacht werden und natürlich personell gut ausgestattet sein.

Jetzt ist bald Landtagswahl und die Landesregierung macht für sich Reklame mit der Neueinstellung von 700 Sozialpädagogen und einer großen Zahl neuer Lehrerstellen. 2500 oder gar 4000? Wer weiß…
Hört sich gut an! Aber wie hoch der Bedarf an den hessischen Schulen ist, weiß die Landesregierung nicht: sie haben keine Bedarfsanalyse. Konzepte für den Einsatz der 700 Sozialpädagogen gibt’s auch nicht.

Was ergibt sich aus diesen Gegebenheiten?
Es sollte zügig ein Konzept für Inklusion in der Wetterau erarbeitet werden!
Welches Ziel wir für schulische Inklusion haben, sollten wir deshalb formulieren, damit der ersonalbedarf – und natürlich auch der Investitionsbedarf – deutlich werden.
Mit diesem Bedarf kann man an die Landesregierung herantreten.
Es wäre im Interesse der Wetterauer Schulen, wenn von den geplanten Stellen eine bemerkbare Zahl in der Wetterau eingestellt würde und wenn wir uns nicht mit Modellen und Sparprogrammen abspeisen lassen würden. Ich denke, dafür muss man aktiv werden!