Kreistag 6. Februar 2013
Rede von Rudi Kreich zum Antrag der Linken: Mietobergrenzen erhöhen!
Sehr verehrte Kreistagsvorsitzende,
sehr verehrte Damen und Herren,
mit den unrealistischen Mietobergrenzen Ihres „Schlüssigen Konzepts“ wird einkommensschwachen Menschen eine unglaubliche Belastung bei der Wohnungssuche zugemutet. Zu diesen Preisen können so gut wie keine Wohnungen angemietet werden.
Um die Problematik darzustellen, nehme ich als Beispiel Ihren Vergleichsraum 2 – Bad Vilbel, Friedberg und Bad Nauheim.
Die vorgegebene Mietobergrenze liegt bei 5,81 Euro.
Im zweiten Halbjahr des Jahres 2012 gab es in Bad Vilbel genau ein Wohnungsangebot, das unter dieser Mietobergrenze lag. In Friedberg waren es 16, in Bad Nauheim 28.
Doch auch diese Angebote können Bedürftige nicht so einfach anmieten.
Denn ein großer Teil dieser preiswerteren Wohnungen ist so schlecht isoliert, dass sehr hohe Umlagekosten verlangt werden, die ja auch nicht in der tatsächlichen Höhe vom Jobcenter oder Sozialamt erstattet werden. Oder die Wohnungsgröße liegt über der zulässigen qm-Zahl.
Insgesamt bleibt dann ein äußerst mageres Angebot übrig!
Wir haben für den Vergleichsraum 2 1032 Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt gefunden. Die Mieten liegen durchschnittlich um 1,70 Euro pro qm über Ihren Mietobergrenzen. Eine Anpassung der Mietobergrenzen ist dringend nötig!
Sie, Herr Betschel-Pflügel, sagten in der Presse der Wetteraukreis habe „sogar den gesamten Wohnungsbestand“ in seine Berechnungen einbezogen. Das soll Ihr Konzept besonders positiv darstellen.
Das Gegenteil ist der Fall!
In Ihrer Datenbasis wurden für den Vergleichsraums 2 zu 89,5 % Wohnungen zu Grunde gelegt, die bewohnt sind. Sie stehen den Menschen gar nicht zur Anmietung zur Verfügung. Nur 10,5 % der von Ihnen erfassten Wohnungen werten den Wohnungsmarkt aus. Also Wohnungen, die auch zu haben sind. So verschleiert Ihr Konzept die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt.
Ein Mietspiegel ist der reale Bezug zum Wohnungsmarkt, weil diese Wohnungen wirklich anmietbar sind. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
Uns wurde inzwischen klar, warum der Wetteraukreis lieber ein „Schlüssiges Konzept“ erstellt hat und keinen Mietspielgel. Und es ist uns inzwischen klar geworden, warum das „Schlüssige Konzept“ geheim gehalten wird. Es ist eine politisch gewollte Härte gegen sozial schwache Menschen.