Durch Gerichtsbeschluss auf der Tagesordnung: OVAG soll regional investieren

Im Herbst 2012 stellte DIE LINKE. den unten stehenden Antrag. Er wurde nicht auf die Tagesordnung des Kreistags genommen, weil der Wetteraukreis dafür nicht zuständig sei. Das Verwaltungsgericht Gießen hat im Februar 2014 entschieden, dass der Kreis sehr wohl zuständig ist.

Hier der Antragstext von 2012:

„Bezugnehmend auf die Beteiligung der OVAG Energie AG am Gas- und Dampfturbinen-kraftwerk in Bremen (Wetterauer Zeitung vom 24.07.2012), stellt die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

1.        Der Kreistag des Wetteraukreises fordert die Verbandsgremien des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) auf, sich zukünftig nicht mehr an überregionalen Großprojekten zu beteiligen.

2.        Investition und Beteiligungen sollen zukünftig vorrangig im Verbandsgebiet der ZOV erfolgen.
Sollten überregionale Beteiligungen erwogen werden, haben Anlagen für regenerative Energiegewinnung Vorrang.

Begründung:

Die Fraktion DIE LINKE begrüßt zwar die Entscheidung der ZOV, in die Stromproduktion einzusteigen. Jedoch halten wir den Weg, sich an überregionalen Großprojekten zu beteiligen, für falsch.

Um sich langfristig vom Strom-Großhandelsmarkt zu entkoppeln, halten wir Investitionen in Blockheizkraftwerke bzw. kleinere Gas- und Dampfkraftwerke in der Region für weitaus sinnvoller.

Investitionen im regionalen Bereich sichern nicht nur Arbeitsplätze in der Region, sondern es werden sicherlich auch neue Arbeitsplätze entstehen, ein Teil davon dauerhaft.

Handwerk und Kleinbetriebe würden gestärkt, und Steuereinnahmen in der
Region generiert werden.
Regionale Lösungen sind ökologisch und ökonomisch der bessere Weg. 

Was ist daraus geworden?

Der Antrag wurde von allen anderen Parteien abgelehnt.