Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss sorgt in seiner Zuständigkeit als Träger des Jobcenters Wetterau dafür, dass der Eingangsbereich des Jobcenters Wetterau in Friedberg und Büdingen
für Hartz4-Leistungsberechtigte geöffnet wird.
Entsprechend §17 SGB I wird umgehend ermöglicht,
– dass jede:r Berechtigte seine Unterlagen dort abholen und abgeben kann,
einen Eingangsstempel erhält, und damit seine Mitwirkung nachweisen kann.
– dass die Leistungsberechtigten die Leistungen umfassend und zügig erhalten
und es zu keinen Verzögerungen kommt.
– dass der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet ist,
das Jobcenter Wetterau frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren ist.
Für die nötigen Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte wird umgehend gesorgt.
Begründung:
Der Wetteraukreis ist gemeinsam mit der BA Träger des Jobcenters.
Während der langen Coronazeit erschwert das Jobcenter den Kontakt für Hilfesuchende. Nach § 17 SGB I ist dies nicht hinzunehmen.
Die Probleme sind: Hartz4-Empfänger müssen ihre Anliegen mit dem Jobcenter jetzt telefonisch oder online klären, persönliche Termine sind aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich. Leistungsempfänger ohne Zugang zu digitalen Endgeräten stellt dies vor unüberwindbare Hindernisse. Und auch bei Sprachproblemen fehlt die Hilfe. Zudem können Unterlagen nicht am Schalter im Eingangsbereich abgegeben werden. Also entfällt ein Eingangsstempel. So kann nicht nachgewiesen werden, dass man die Unterlagen wirklich abgegeben hat. Gehen die Unterlagen „verloren“, kann es schnell zu Problemen mit der Unterstützung kommen.
Laut Sozialgesetzbuch müssen die Jobcenter generell dafür sorgen, dass Grundsicherungsempfänger die ihnen zustehenden Leistungen umfassend und zügig erhalten. Auch eine Pandemie entbindet die Jobcenter nicht von der Pflicht, ihre Dienstgebäude für jeden zugänglich und barrierefrei zur Verfügung zu stellen (§ 17 SGB I). Zumindest der Eingangsbereich muss geöffnet sein. Hilfesuchende müssen Formulare abholen oder Unterlagen abgeben können.
Das ist mit einem entsprechenden Hygienekonzept auch möglich.
Erschwert wird der Zugang zu SGB II Leistungen auch, weil der kostenfreie Kopierer nicht genutzt werden kann. Und besonders Leistungsempfänger:innen, die die deutsche Sprache nicht vollständig beherrschen oder Menschen, die keinen Zugang zu PC, Drucker oder Guthaben für Anrufe haben, werden vollends im Regen stehen gelassen.
Hier muss sich dringend etwas ändern. Der Zugang darf nicht extra erschwert werden – besonders nicht während der Pandemie, wo die sozialen Probleme zugenommen haben.
Dazu kommt ja noch, dass auch andere Behörden nicht erreichbar sind und geforderte Unterlagen schwerer zu beschaffen sind. Das führt beim Jobcenter nicht selten zu Problemen bei der Bearbeitung und auch zu Leistungskürzungen, wegen Nichteinhaltung von Terminen.
Viele benachteiligte Leistungsberechtigte sind wegen der verschlossenen Ämter nicht nur extremem Druck ausgesetzt sondern ihnen fehlt auch zeitweise die grundlegende Hilfe für Essen und Wohnung.
Zum Schutz der Mitarbeiter im Jobcenter und in den Sozialbehörden schlägt DIE LINKE. den Einsatz von entsprechenden Schutzvorrichtungen vor, die den persönlichen Umgang mit Leistungsempfängern ermöglichen. Diese werden schließlich auch von anderen Behörden oder Einrichtungen genutzt.