Einkommensschwachen wird der Strom abgestellt

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Kreistag der Wetterau

Frage 1: Wie vielen Haushalten in der Wetterau wurde 2011 der Strom abgestellt?

Antwort: Die Antwort fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stromversorger. Dem Kreisausschuss sind Daten hierzu nicht bekannt.

Frage 2: Wie wird den betroffenen Menschen geholfen? Gibt es Stundungen? Werden sie beraten (z.B. zu einer Schuldnerberatung geschickt)?

Antwort: Das Jobcenter hat mit der OVAG eine Vereinbarung getroffen, wonach bei Stromschulden und drohender Abschaltung mit den Betroffenen eine Tilgungsvereinbarung in verträglicher Höhe getroffen werden kann. Lässt sich der Schuldner darauf ein, wird der Strom nicht abgeschaltet. Der tilgungsbetrag und die regelmäßigen abschlagszahlungen werden dann von der Regelleistung einbehalten und diraekt an die OVAG gezahlt. So wird die Stromschuld ratenweise getilgt und gleichzeitig eine neuerliche Verschuldung vermieden.
Gemäß § 36 SGB XII kommt die Übernahme von Schulden in Betracht, wenn wegen Stromschulden die Sperrung der Stromversorgung droht.
Grundsätzlich werden Menschen, bei denen es Hinweise auf Überschuldung gibt, auf das angebot der Schuldnerberatung mit Nachdruck hingewiesen.

Frage 3: Gibt es eine Förderung/ einen Zuschuss zum kauf energiesparender Elektrogeräte?

Antwort: Im Rahmen des SGB II und XII gibt es diese Möglichkiet nicht.

Frage 4: Gibt es einen Strom-Sozialtarif für Menschen, die von Grundsicherung leben?

Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.