Endlich die Marktpreise berücksichtigen: Einen Mietspiegel für die Wetterau!

Sehr geehrter Herr Häuser,

derzeit steht die Überarbeitung des Schlüssigen Konzepts der Mietobergrenzen für den Wetteraukreis an. Am 1. 1. 2024 soll es in Kraft treten.

Die Fraktion DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 12. Juli 2023 den folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:
Statt eines Schlüssigen Konzepts wird für den Wetteraukreis ein qualifizierter Mietspiegel erarbeitet.

Begründung:
Ein Schlüssiges Konzept der Mietobergrenzen bezieht die Situation auf dem Wohnungsmarkt und die marktüblichen Mietpreise nicht ausreichend ein. Im aktuell gültigen Schlüssigen Konzept der Mietobergrenzen vom 1. 1. 2022 sind immer noch zu mindestens Zweidritteln Bestandsmieten mit eingerechnet. Darunter Wohnungen, die seit Jahrzehnten vermietet sind und deren Mietpreise die Berechnungen drücken und die derzeitige Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht widerspiegeln.