Erhöhung der Kinderbetreuungszeiten in der U6 Betreuung

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung:

(1) Der Magistrat wird dazu aufgefordert die Betriebssatzung der Stadtwerke Friedberg wie folgt zu 
ändern:

§ 7 Abs 1 Punkt 1 wird wie folgt geändert: „Neun Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die von 
dieser für die Dauer ihrer Wahlzeit aus Ihrer Mitte gewählt werden,“

Begründung:

In Anbetracht der gestiegenen Bedeutung der Stadtwerke bei der Umsetzung der Energiewende halten 
wir es für nötig, die Anzahl der Mitglieder aus der Stadtverordnetenversammlung mit dem 
gleichzusetzen was in den Ausschüssen üblich ist. Dies bedeutet eine Aufwertung der 
Betriebskommission und der Stadtwerke.