Kreistag 26. März 2014
Verehrte Kreistagsvorsitzende,
meine Damen und Herren,
es handelt sich bei den Essenszuschüssen nicht um Kinder aus Familien, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen könnten.
Es sind Familien, die knapp über der festgelegten Einkommensgrenze liegen. Also zum Beispiel Arbeiter/innen im Niedriglohnsektor.
Sicher sind davon nicht allzuviele Personen betroffen.
Doch wir halten es für unabdingbar, dass Eltern nicht gezwungen sind, aus finanziellen Gründen ihre behinderten Kinder vom Mittagessen abzumelden, weil sie es nicht zahlen können.
Nebenbei bemerkt steht das im Gegensatz zu den Absichten, im Wetteraukreis Inklusion umzusetzen.