Anfrage vom 19. 12. 2022
Die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung der folgenden Anfrage.
Bitte antworten Sie die unten stehenden Fragen für die Schulen im Wetteraukreis insgesamt. Zahlen der einzelnen Städte, Gemeinden, oder gar einzelner Schulen sind nicht Ziel dieser Anfrage.
Wir bitten um die folgenden Angaben für den Grundschulbereich – und zwar jeweils unterschieden nach Schulen im Profil 1, 2 und 3 sowie dem Pakt für den Nachmittag und für Hortangebote:
1. Welche Hortangebote gibt es jenseits der ganztägigen Angebote und des Ganztags?
Wer sind hier die Träger?
Antwort: Hortangebote werden nur noch von einzelnenen Städten und Gemeinden im Wetteraukreis vorgehalten. Von Seiten des Wetteraukreises besteht keine Zuständigkeit im Bereich der Hortangebote.
Die dem Wetteraukreis vorliegenden Informationen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen und sind ohne Gewähr.
Reiner Hort: Altenstadt, Schülertreff Nepomuk
Reiner Hort: Bad Vilbel, Lernstube
Reiner Hort: Büdingen, Städtischer Hort „Kleine Frösche“
Reiner Hort: Friedberg, Hort Gemeinsame Musterschule
Reiner Hort: Reichelsheim, städtische Kita Steinbeißer
Insgesamt 5 reine Horte
Kiga und Hort: Friedberg, Kita Kettelerstraße
Kiga und Hort: Friedberg, Tintenklecks
Kiga und Hort: Karben, städtische Kita Glückskinder
Kiga und Hort: Limeshain, Gemeinde_Kita Farbenfroh‘
insgesamt 4 Kitas mit Hort
2. In welchem Umfang erhalten die Schulen in Ihrer Trägerschaft im laufenden Haushaltsjahr vom Land Personalressourcen für ganztägige Angebote, den Ganztag und Horte (Stellen bzw. Geld)? Wie sind diese Mittel deklariert?
Antwort: In der beigefügten Aufstellung werden die Mittelzuweisungen und Personalressourcen des Landes für das Schuljahr 2022/2023 ausgewiesen. Grundlage sind die freigegebenen Schülerzahlen vom Februar 2022.
Die Landesmittel werden auf dem Sachkonto 5410330 vereinnahmt und vollumfänglich an die Schulen ausgezahlt.
3. Welche finanziellen Mittel stellen Sie als Schulträger für die Betreuung im Ganztag, im Rahmen der ganztägigen Angebote und für Horte zur Verfügung?
Antwort: Die Kreismittel berechnen sich auf der Grundlage „Richtlinie zur Förderung von ganztätig arbeitenden Schulen und Grundschulen mit Betreuungsangebot“ des Wetteraukreises (Kreistagsbeschluss vom 24. 5. 2017) mit Gültigkeit ab dem 1. 8. 2017.
Die Aufstellung der Mittel im Schuljahr 2022/2023 sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Angaben zu den Horten liegen dem Wetteraukreis nicht vor.
4. In welchem Umfang werden Elternbeiträge erhoben?
Antwort: Dem Schulträger liegen keine Angaben zu den Elternbeiträgen der einzelnen Träger vor, die für die zusätzlichen kostenpflichtigen Betreuungsangebote außerhalb des kostenfreien Angebotes im Rahmen des Ganztags erhoben werden.
Schulen im Ganztag bieten ein kostenfreies Angebot bis 14:30 Uhr an.
Für Schulen im Pakt für den Nachmittag leistet der Wetteraukreis entsprechend der genannten Richtlinie einen rechnerischen Beitrag für die Zeit 14:30 Uhr bis 17 Uhr.
5. Wie viele Personen arbeiten in der Betreuung im Rahmen der ganztägigen Angebote, im Ganztag und in den Horten (Personen und Vollzeitäquivalente)?
Welche Qualifikationen weisen die Personen auf?
Antwort: Hierzu liegen dem Schulträger keine Informationen vor. Die Personalressourcen obliegen dem Staatlichen Schulamt und den Trägervereinen.
6. Wie viele Kinder im Primarbereich werden im Rahmen der ganztägigen Angebote und im Ganztag beschult? Wie viele Kinder besuchen einen Hort?
Antwort: Im Schuljahr 2022/2023 nehmen am Ganztag 4.537 Schüler/innen aus dem Primarbereich teil. In den Förderschulen nehmen insgesamt 353 Schüler/innen jahrgangsübergreifend an dem Ganztag teil.
Insgesamt besuchen besuchen im Schuljahr 2022/2023 11.412 Schüler:innen den Primarbereich.