Fünf Änderungsanträge zum Bauleitplan Petterweil, nördlich der Fuchslöcher

Anträge an die Stadtverordnetenversammlung

Antrag 1:
Der B-Plan für das Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ wird so abgeändert, dass im Falle von Einfamilienhaus- / Doppelhaus- / -bebauung wesentlich kleinere Grundstücke vergeben werden und in der Mehrheit Grundstücke so bemessen und geplant ist, dass mit größerer Verdichtung gebaut werden kann.
Anzustreben ist eine Verdichtung, die über der ländlichen Bebauungsform mit 30 bis 35 Wohneinheiten hinausgeht und somit eine Stockwerkhöhe von 3 plus Staffelgeschoss zulässt.

Begründung:
Grundstücksgrößen von bis zu 600 m² und eine überwiegende Einfamilienhaus-bebauung sind in keiner Weise mehr zeitgemäß. Sie widersprechen ökologischen Erfordernissen und schaffen keinen bezahlbaren Wohnraum.
Bereits der Landesentwicklungsplan Hessen 2000 geht ausführlich auf die Notwendigkeit ein zu verdichten, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten. Zudem wird im Landesentwicklungsplan der Schaffung sozialen Wohnraums ein hoher Stellenwert beigemessen.
Auch das Baugesetzbuch (BauGB) gibt Verdichtungen den Vorrang, sowohl innerorts als auch bei Neuerschließungen. Sie dienen dem Umweltschutz und vermindern den Flächenverbrauch.

Antrag 2:
Der B-Plan für das Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ wird so abgeändert, dass 30 Prozent dieses Neubaugebiets mit Sozialwohnungen bebaut werden.

Begründung:
Die Nachfrage nach bezahlbarem sozial ausgerichtetem Wohnraum ist im Rhein-Main-Gebiet enorm hoch. So kann zur Begründung eines Neubaugebiets nicht mehr allein der Wunsch einer gut verdienenden Mittelschicht nach Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen angeführt werden. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist mitnichten nur Bundes- oder Landesaufgabe.
Inzwischen kommen auch immer mehr Kommunen den Forderungen des Mieterbundes, der Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände nach, die für Sozialwohnungsquoten von 25 bis 30 Prozent für jedes Neubaugebiet eintreten.
Auch Karben sollte sozial und zeitgemäß handeln!

Antrag 3:
Der B-Plan für das Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ wird so abgeändert, dass ein Dorfplatz / eine Grünfläche / ein offener Treffpunkt entsteht.

Begründung:
Moderne Stadtplanung arbeitet mit Sozialräumen. Eine Wohnbebauung, die Individualisierung und Abgrenzung in den Vordergrund stellt, ist out.
Sowohl bei Einfamilienhaussiedlungen als auch in einer verdichteten Mietbebauung kommt der sozialen Konzeption eine hohe Bedeutung zu.

Antrag 4:
Die Verkehrsführung im B-Plan für das Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ wird so abgeändert, dass nicht nur eine Zufahrt in das jeweilige Baugebiet führt.

Begründung:
Im Gefahrenfall könnte die einzige Zufahrt blockiert sein.

Antrag 5:
Der B-Plan für das Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ wird so abgeändert, dass die Heckenbepflanzung entlang der Sauerbornstraße vollumfänglich erhalten bleibt.

Begründung:
Es ist nicht notwendig, die Heckenbepflanzung zu roden. Schon gar nicht, um Autoabstellplätze zu gewinnen.