Rede des linken Stadtverordneten Karl-Heinz Haas zu
TOP 4 – Antrag SPD – Bürgerentscheid Ganzjahresbad
12. Juli 2016
(Den Antrag der SPD können Sie im Wortlaut nach der Rede lesen. Scrawlen sie einfach nach unten.)
Im Kreisanzeiger von gestern stand ja schon das zu erwartende Ergebnis der heutigen Abstimmung drin. Da die Meinung der LINKEN noch fehlt, werde ich sie Ihnen vortragen.
Ich möchte zunächst nochmals auf die erfolgte Bürgerbefragung eingehen. Mit einer Teilnahme von 23 % der Bürger kann man eigentlich keinen Staat machen, obwohl das beauftragte Büro hier von einer guten Beteiligung sprach. Ich bin seinerzeit davon ausgegangen, dass diese Befragung von der Rathaus-Verwaltung durchgeführt wird mit 2-3 klaren Fragen. Dass dann ein Büro eingesetzt wurde und ein Fragenkatalog den Bürgern vorgelegt wurde mit Kosten von rund 28.000 € konnte ich und kann ich bis dato nicht nachvollziehen. Auf alle Fälle war das Ergebnis der Aktion doch enttäuschend und bot für mich kaum eine Basis für eine Entscheidung.
Dass die CDU-Fraktion sich gegen das Ganzjahresbad entscheidet liegt ja auf der Hand. Dass man nicht gegen die Austeritätspolitik der eigenen Regierung arbeiten kann, leuchtet ein.
Die BL dagegen hätte als unabhängige Wählergemeinschaft die Möglichkeit gehabt, sich bürgernah zu zeigen und dem Bau des Bades positiv gegenüber zu stehen mit massiven Forderungen einer drastischen Verbesserung der kommunalen Finanzen gegenüber Kreis, Land und Bund. Aber man hat die Zusammenarbeit mit der CDU vorgezogen, um auch damit der SPD nun zu sagen, wo es jetzt langgeht.
Niemand will eine Finanzierung, die zu einer hohen Belastung der Bürger führt. Aufgrund des momentanen äußerst niedrigen Zinsniveaus könnte eine höhere Darlehensaufnahme den Bau ermöglichen, wenig Zinsen, möglichst hohe Tilgungsraten. Aber Kommunalaufsicht, RP, Innenministerium und Finanzministerium zeigen wenig bis gar kein Verständnis, auch nicht für andere Mittelzentren.
Einige Fehlinvestitionen wie beispielsweise der Flughafen Kassel-Calden mit rund 270 Mio. € werden einfach so hingenommen und vom Finanzminister noch positiv bewertet. Auch die „Schwarze Null“ in Berlin trägt dazu bei, durch Fehlinvestitionen und Aufstockung des Verteidigungsetats eine gerechte Finanzausstattung der Länder und Gemeinden keine Priorität beizumessen.
Antrag der SPD:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung eine Bürgerentscheids über folgende Frage:
SOLL IN NIDDA EIN GANZJAHRESBAD GEBAUT WERDEN ?
Begründung:
Mit Beschluss vom 24. April 2012 hat die Stadtverordnetenversammlung unter TOP 8 beschlossen, ein Ganzjahres-Hallenbad in Niedrigenergiebauweise inklusive Großrutsche als Ersatzbau für das abgängige Hallenbad auf dem Grundstückdes Stadtbades Nidda zu errichten und hierfür den beim Hessischen Ministerium der Innern und für Sport gestellten Antrag auf Gewährung einer Landeszuweisung nach dem Sonderinvestitionsprogramm Hallenbäder zu überarbeiten und zu ergänzen. Dieser Beschluss ist nach wie vor nicht umgesetzt.
Seitdem wurde auf vielfache Art und Weise eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an einer Entscheidung, ob ein Ganzjahresbad gebaut werden soll oder nicht, angestrebt.
So wurde am 15 April 2013 beim Magistrat der Stadt Nidda ein mit 1642 Unterschriften unterstützes Bürgerbegehren eingereicht zu der folgenden Frage: ‚Sind Sie dafür, dass in Nidda ein neues Hallenbad gebaut wird, obwohl die Stadt hochverschuldet ist und ohne dass ein Alternativentwurf zur Sanierung des bestehenden Hallenbades vorliegt?‘ Dieses Bürgerbegehren entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben und musste daher als unzulässig zurückgewiesen werden.
Um dennoch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wurde im Juli 2015 eine Bürgerbefragung durchgeführt. Der Abschlussbericht ist jedoch auslegungsfähig und führte nicht zu einem eindeutigen Ergebnis.
Nach der damals geltenden Gesetzeslage waren damit alle Möglichkeiten zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ausgeschöpft.
Mittlerweile hat der Hessische Landtag jedoch die Hessische Gemeindeordnung geändert und zwar mit dem ausdrücklichen Ziel, eine Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene zu erleichtern. Nach § 8b Absatz 1 Satz 2 HGO in der seit dem 1. Januar 2016 geltenden Fassung, kann nun auch die Gemeindevertretung anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen, sog. Vertreterbegehren.
Die Initiierung eines Vertreterbegehrens bedarf der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, Hinsichtlich der formellen und materiellen Anforderungen an das Vertreterbegehren ist anzumerken, dass hierbei im Gegensatz zum Bürgerbegehren, das von Bürgerinnen und Bürgern iniiert wird, weder ein Kostendeckungsvorschlag noch eine Begründung erforderlich sind.
Da in der Vergangenheit fraktionsübergreifend in dieser wichtigen Frage für die weitere Entwicklung der Stadt Nidda eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als erstrebenswert angesehen wurde, sollten wir diese erst seit dem 1. Januar 2016 bestehende Möglichkeit nutzen und einen Bürgerentscheid zu der Frage, ob in Nidda ein Ganzjahresbad gebaut werden soll oder nicht, beschließen.“