Gewinnausschüttung Sparkasse

Bezugnehmend auf die 156. Vergleichende Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“,
stellt die Fraktion
DIE LINKE. folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag des Wetteraukreises appelliert an den Kreisausschuss des Wetteraukreises, sich dafür einzusetzen, dass sich die Sparkasse Oberhessen an der Finanzierung der Trägerkreise Wetterau und Vogelsberg (entsprechend des prozentualen Anteils der Träger) beteiligt und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Gewinne abführt.

Weiterführender Vorschlag zur Verwendung dieses Geldes:

Im Wetteraukreis soll ein namhafter Beitrag (die Fraktion DIE LINKE. schlägt 40 Prozent des jährlichen Bilanzgewinnes als Abführung vor) zweckgebunden in die Finanzierung von sozialem Wohnungsbau eingebracht werden, um die Mangelsituation bei bezahlbarem Wohnraum abzumildern.

Begründung:

Angesichts der kommunalen Haushaltslage des Wetteraukreises und seiner Kommunen fordert DIE LINKE., die gesetzlich möglichen Gewinnausschüttungen aus der Beteiligung des Wetteraukreises an der Sparkasse Oberhessen in Anspruch zu nehmen. Auch werden die Kreise in der 156. Vergleichenden Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“ dazu aufgefordert, diese Möglichkeit zu nutzen.

Die vorgeschlagene Abführungen von 40% der bilanzierten Gewinne sind keinesfalls überzogen, und berücksichtigt, dass die Sparkasse Oberhessen schon derzeit Mittel in gemeinnützige Projekte im Geschäftsgebiet der Sparkasse einbringt und dass gesetzlich festgelegte Rücklagen gebildet werden müssen.

Dies trifft jedoch auch auf z.B. die Volksbank Mittelhessen zu, die ihren Mitgliedern eine Dividende zahlt, was einem Wettbewerbsvorteil zugunsten der Sparkasse Oberhessen gleichkommt.

Das Hessische Sparkassengesetz lässt Abführungen von 2/3 der Bilanzgewinne an die jeweiligen Träger zu. Hier sei beispielhaft der Kreis Gross Gerau erwähnt, der eine Gewinnabführung von 54,3% erhält.

Weitere Begründung erfolgt mündlich .