Die Fraktion DIE LINKE. stellt zum Doppelhaushalt 2022/23 den folgenden Änderungsantrag:
Der Kreistag möge beschließen,
… in den Doppelhaushalt 2022/2023 – Teilhaushalt 10001 „Wohnbauförderung“
21 Millionen einzustellen,
um mit diesem Betrag die Stammeinlage aufzustocken und der kreiseigenen WoBau den nötigen Start
für ihre Arbeit zu ermöglichen.
Begründung:
Die kreiseigene WoBau kommt nicht voran.
Selbstverständlich sehen wir, dass organisatorische und juristische Probleme zu lösen sind.
Doch um wirklich arbeiten zu können, muss der Wetteraukreis die Stammeinlage deutlich erhöhen. In Zeiten von Wohnungsnot im unteren Preissegment darf es keine weiteren Verzögerungen und auch kein Scheitern der kreiseigenen WoBau geben!
Die WoBau muss zumindest so ausgestattet sein, dass sie mit einer bemerkbaren Förderungs- und Bautätigkeit beginnen kann und nicht jahrelang Anlauf braucht, um ihre Aufgabe zu erfüllen.
Die gegründete kreiseigene Wohnungsbau- und -fördergesellschaft ist mit einer so niedrigen Kapitalausstattung gestartet, dass keine ausreichende Power absehbar ist, um die notwendigen bezahlbaren Wohnungen zu schaffen.
Wir sehen außerdem in einer Erhöhung der Stammeinlage des Wetteraukreises ein Signal für die Akzeptanz und Kreditwürdigkeit der kreiseigenen Wohnungsbau- und -fördergesellschaft und für eine effektive Arbeit.
Die Erhöhung der Einlage kann beispielsweise dadurch finanziert werden…
– dass die geplanten Tilgungen von Schulden zeitlich gestreckt werden.
– dass der Neubau einer Kreisverwaltung verschoben wird.
– dass Fördermittel des Landes Hessen eingeworben und günstige Kredite der WI-Bank
beantragt werden.
– aus Reserven des ZOV, dessen Eigenkapitalquote auf 81,47 Prozent angewachsen ist.
– dass die angekündigte Gewinnausschüttung der Sparkasse Oberhessen für die WoBau
eingesetzt wird.