Seit 1. Januar 2024 gelten neue Mietobergrenzen: Der Wetteraukreis reagiert unangemessen auf die wachsende Wohnungsnot

Ohne jegliche Information oder Debatte in den Gremien des Kreistags, wurden die neuen Mietobergrenzen des Wetteraukreises zum 1. Januar 2024 eingeführt. Das hält die Linksfraktion für unakzeptabel. „Es ist die Aufgabe des Kreistags und seiner Fraktionen, Verwaltungshandeln zu kontrollieren. Und gerade bei einer solch wichtigen sozialpolitischen Maßnahme wie den Mietobergrenzen muss das auch möglich sein!“, fordert die Fraktionsvorsitzende Gabi Faulhaber.
Mietobergrenzen deckeln die Mietzuschüsse für Menschen, die auf soziale Hilfen angewiesen sind. Faulhaber sagt: „Bei steigenden Mietpreisen entscheidet letztendlich die Höhe der Mietobergrenzen darüber, wie hoch das reale Mietangebot für diesen Personenkreis ist. Sind die Mietobergrenzen heruntergerechnet, haben einkommensschwache Haushalte noch weniger Chancen, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die Sozialdezernentin Becker-Bösch selbst sagte in der WZ vom 28. 12. 2023, dass es viel weniger Wohnungsangebote auf dem angespannten Wohnungsmarkt gibt als noch vor zwei Jahren.“
Auch die linke Kreistagsabgeordnete Anja ElFechtali sieht die neuen Obergrenzen skeptisch. „Für einige Kommunen sind die Mietobergrenzen gestiegen. Das ist zu begrüßen, zeigt aber leider nur, dass zum Beispiel in Karben, Bad Vilbel oder Butzbach zu den alten Sätzen überhaupt keine Wohnung mehr zu haben waren. Und wirklich schockierend ist, dass es u.a. für Ortenberg, Bad Nauheim und Friedberg weniger Mietzuschuss geben soll als vor zwei Jahren. Dort werden auch die kalten Betriebskosten jetzt niedriger berechnet als 2022. Wie kommt die Sozialdezernentin darauf, dass ausgerechnet in Friedberg und Bad Nauheim die Mieten gesunken sein sollen? Wie kann man ernsthaft meinen, dass die Betriebskosten billiger geworden sind?“
Die linke Kreistagsfraktion sieht zwei Ursachen für diese lebensfremden Berechnungen: „Erstens fließen in die Datenbasis der Mietobergrenzen zu 75 Prozent Mietpreise von Wohnungen ein, die bereits bewohnt sind – zum Teil seit Jahren. Diese Mieten liegen unter den derzeitigen Marktpreisen. Nur ein Viertel der Daten stammen vom freien Wohnungsmarkt. Zweitens kosten die steigenden Mieten dem Wetteraukreis viel Geld. Die Zuschüsse für Mieten kann man mit heruntergerechneten Obergrenzen senken. Dies wurde in den Jahren davor schon genauso gehandhabt“, sagt ElFechtali.
Und Faulhaber ergänzt: „Mietspiegelportale wie ‚immowelt‘ oder ‚ohne-makler‘ zeigen, dass die Mietpreise in der Realität völlig anders aussehen. Und zwar für den ganzen Wetteraukreis. Wir führen hier mal Zweizimmerwohnungen in Ortenberg und Friedberg an: Für Ortenberg werden Quadratmeterpreise von 9 bis 11 Euro genannt, der Wetteraukreis akzeptiert lediglich ca. 7,50 Euro. In Friedberg beziffern die Portale den m²-Preis mit 10 bis 14 Euro. Der Wetteraukreis hat ca. 9,50 Euro pro m² zur angemessenen Miete erklärt.
Zusammenfassend kann man also feststellen: Angemessen sind diese Mietobergrenzen überhaupt nicht! Sie setzen Menschen mit niedrigem Einkommen immer mehr unter existenziellen Druck!“

Mietobergrenzen 

im Vergleich von 2005 bis 2024

Hier finden Sie die Mietobergrenzen des Wetteraukreises aufgelistet seit der ersten Herausgabe 2005.

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