Jobcenter entzieht Mutter und ihren beiden Kindern die Lebensgrundlage

DIE LINKE. fordert Ende der Sanktionen.

„Das geht überhaupt nicht!“, kommentiert Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken die Sanktionen gegen eine alleinerziehende Mutter und ihre beiden Kinder. Das Jobcenter Wetterau hatte dem Haushalt – also auch den Kindern – letzte Woche alle Leistungen komplett gestrichen: Grundsicherung, Miete, Krankenkassenbeiträge.

Der Grund: die Miete war erhöht worden. Das Jobcenter erhielt bereits zwei Mal eine Mietbescheinigung. Doch beide gingen ‚verloren‘. Jedenfalls behauptet die Sachbearbeiterin, die Nachweise seien nicht vorgelegt worden. Jetzt wird der Mutter ‚mangelnde Mitwirkung‘ unterstellt.

 

„Es ist schon ein starkes Stück die Mutter auf Null zu sanktionieren und ihr noch nicht einmal Lebensmittelgutscheine anzubieten“, ärgert sich Faulhaber, „aber es ist durch nichts zu rechtfertigen, Kinder zu sanktionieren.“

Faulhaber hält die Vorgehensweise des Jobcenters für rechtswidrig. „Schon die Streichung der Grundsicherung ist rechtlich hochproblematisch: Das Wort Existenzminimum besagt eindeutig, dass man sich hier bereits an der untersten Grenze zur Sicherung der Lebenshaltung befindet. Wie will man denn ein Existenzminimum sanktionieren? Alleine das widerspricht schon dem sozialen Grundgedanken des in der Verfassung garantierten Rechts auf ein menschenwürdiges Leben nach Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes. Aber Sanktionen für Kinder sind völlig unmöglich! Dann wird noch die Wohnung gefährdet, indem man die Miete streicht! Und geradezu unglaublich ist die rechtswidrige Streichung der Krankenkassenbeiträge. Die Familie bleibt grundsätzlich leistungsberechtigt. Daran ändern auch Sanktionen nichts. Also können die Krankenkassenbeiträge nicht gestrichen werden.“

DIE LINKE. Kreistagsfraktion fordert vom Jobcenter, sich an die diesbezüglichen Urteile des Bundessozialgerichts zu halten. Außerdem fordern die Linken den Wetteraukreis dazu auf, Totalsanktionen zu untersagen und auch per Dienstanweisung Sanktionen nur bei groben Verstößen zuzulassen. „Der Kreis ist zu 50% Anteilseigner des Jobcenters und muss seinen Einfluss geltend machen“, verlangt Faulhaber. Sie verweist darauf, dass das Jobcenter Wetterau im Jahr 2012 in 2784 Fällen sanktioniert hat. „Bei 7419 Bedarfsgemeinschaften und 14 478 Betroffenen heißt das, gut jede/r fünfte Hartz4-Empfänger/in war von einer Streichung betroffen. Rechnet man die Bedarfsgemeinschaften, sind es sogar 37,5 Prozent, die mit Sanktionen schikaniert wurden. Gleichzeitig wurden kaum Menschen in Jobs vermittelt, die sie ernähren. Die Zahl der Hartz4-Bezieher/innen im Wetteraukreis blieb stabil. „