Der Kreistag möge beschließen…
… dass sich der Kreisausschuss des Wetteraukreises (der Wetteraukreis ist Teilhaber am Jobcenter Wetterau) dafür einsetzt, dass der Datenschutz für Hartz4-Leistungsberechtigte in vollem Umfang gewährleistet wird.
Es werden zukünftig keine Daten mehr an Firmen weitergegeben, ohne dass die betroffenen Hartz4-Leistungsempfänger/innen davon in Kenntnis gesetzt werden und damit einverstanden sind.
Einladungen zu Bewerbungsgesprächen erfolgen zukünftig über das Jobcenter.
Hier die Rede im Kreitag zu diesem Antrag:
Werte Frau Kreistagsvorsitzende,
meine Damen und Herren,
Wenn das Jobcenter Wetterau ohne Wissen der Betroffenen deren Bewerbungen an Firmen weiterleitet, könnte man noch entschuldigend sagen: das dient der Arbeitsvermittlung.
Aber auch das ist bereits ein Bruch des Datenschutzes.
Eigentlich müsste in jedem Fall eine Einverständniserklärung des Betroffenen vorliegen.
Auch seltsam, wenn dann eine Firma auch noch Sanktionsmaßnahmen in die Einladung zur Vorstellung schreibt.
DIE LINKE ist überhaupt gegen diese Sanktionen – aber wenn schon Sanktionen, dann allein durch das Jobcenter selbst.
Es wurden uns aber noch weitergehende Verstöße gegen den Datenschutz bekannt:
Da meldete das Jobcenter dem Amtsgericht ohne Wissen des Betroffenen, dass er sich in einer Erbauseinandersetzung befände.
Dadurch wurden dann anstehende Erbregelungen verzögert.
Dazu kommt noch, dass es gar keine solchen Erbauseinandersetzungen zwischen den Erben gab.
Doch einer der Erben ist leistungsberechtigt bei Hartz4 und er wurde vom Jobcenter aufgefordert, seinen Anteil zu verkaufen, wenn nötig per Klage gegen die anderen Erben.
Oder ein anderer Fall: Ein Leistungsberechtigter hat regulär einen Nebenerwerb angemeldet. Das Jobcenter schickte seine Werbe-Flugzettel ungefragt an die IHK.
Was soll sowas? Für eine Denunziation gab es keinen Anlass.
Auch das Finanzamt wurde in einem Fall vom Jobcenter informiert und noch dazu falsch: Ein Leistungsberechtigter lebt auf einem Bauernhof.
Der landwirtschaftliche Betrieb ist anerkannt.
Doch das Jobcenter meldete: die landwirtschaftliche Fläche sei nicht nur Landfläche.
Meine Damen und Herren,
auch für Leistungsberechtigte bei Hartz4 gilt der Datenschutz!
Selbst Einsparpläne und Kostensenkungen setzen ihn nicht außer Kraft.
Und dazu noch:
Was diese Melderitits und dieses Mißtrauensklima kostet, sollte der Kreis als Teilhaber des Jobcenters ruhig auch mal unter die Lupe nehmen!