Jobcenter muss dem Sozialausschuss erstmals Bericht erstatten. Linke stellt Fragen.

Ausschuss für Jugend, Gesundheit und Soziales.

Am 4. März und am 29. April 2013 war der Leiter des Jobcenters Wetterau, Herr Wiedemann, in den Ausschuss eingeladen.

Nach einem Antrag der Linken muss das Jobcenter nun zweimal jährlich über seine Pläne und Maßnahmen berichten. Dies geschah erstmals am 4. März 2013. Doch aus zeitlichen Gründen konnten keine Fragen mehr gestellt werden.

Am 29. April 2013 wurden nun die Fragen nachgeholt.

Außer den Linken hatte keine Fraktion Fragen vorbereitet. 
Wir beschränkten uns auf drei Fragen, die besonders wichtig sind.

Unsere Fragen an Herrn Wiedemann:

• Uns erzählen die Menschen von Bearbeitungszeiten derzeit zwischen 4 und 6 Wochen
  Sie sagten letztes Mal, die Bearbeitungszeit liege bei 6 Arbeitstagen.
  Rechtsanwälte sagten uns, dass einige Untätigkeitsklagen anhängig sind, besonders
  wegen Zeitverzögerung bei Widesprüchen oder Überprüfungsanträgen.
  Kürzlich wurden diese Aussagen ja auch in einem Fall durch das Verwaltungsgericht
  Gießen bestätigt – da hatte es acht Monate gedauert.

  Wie sollen die Bearbeitungszeiten verkürzt werden?

• Hilfesuchende müssen beraten werden, welche Hilfen ihnen zustehen.
  Hier gibt es anscheinend Probleme.
  Ich nenne hier mal zwei Beispiele – doch das sind keine Einzelfälle:
  Eine Frau mit zwei Kindern wird nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket informiert.
  Sie erfährt das bei der linken hatz4 – Hilfe und spricht ihren Sachbearbeiter darauf an.
  Der weiß auch nicht richtig Bescheid und sagt ehrlicherweise, er müsse sich erst mal
  informieren.

  Keine Auszugsgenehmigung für eine Frau, die seit April die Scheidung eingereicht hat.
  Verschwundene Unterlagen – mehrfach.
  Schwierigkeiten mit der Eingangsbestätigung und keine Beratung, wie der Weg zu einer
  selbständigen Wohnung sein könnte.
  Erst die Einschaltung eines Rechtsanwalts ermöglichte der Frau, umzuziehen.

  Meine Frage ist: was wird getan, um die Beratung sicher zu stellen?

• 6 Prozent der Hilfesuchenden wurden 2012 sanktioniert.
  Zwei Beispiele aus unserer Sprechstunde:
  Krankmeldungen kamen nicht an. Der Betroffene wurde erst auf 60% dann auf Null
  sanktioniert.
  Er konnte aber nachweisen, dass er die Bescheinigungen abgegeben hatte.
  Doch mehrere Wochen hatte er überhaupt kein Geld.
  Problematisch ist dabei, dass auch die Miete nicht überwiesen wird.

  Ein junger Mann wurde auf 70 Euro monatlich sanktioniert. Der Betroffene – ein seit
  kurzem cleaner Junkie – bekam keine für ihn ausreichenden Erklärungen. Er bekam auch
  keine Lebensmittelgutscheine.
  Folge der Sanktionierung: Er konnte eine Strafe nicht weiter bedienen.
  Wegen Drogenbesitzes hatte es 1400 Euro Strafe zu zahlen. Er hatte schon etwa
  1000 Euro gezahlt – von 285 statt 385 Euro, denn er war die meiste Zeit sanktioniert.
  Folge : 41 Tage Knast (10 Euro Schulden abtragen pro Tag) Er wurde aus der
  Krankenversicherung rausgenommen- das ist rechtlich nicht möglich: er ist
  leistungsberechtigt.

  Meine Frage ist: was wird seitens des Jobcenters getan,
  um Sanktionen zu verhindern?

Was Herr wiedemann geantwortet hat, finden sie unter der Rubrik Kreistag/Post aus dem Kreistag (13).