Bereits im November 2014 beantragte DIE LINKE. eine Resolution des Kreistages gegen die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA.
Hier nochmal der Text:
„DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 3. Dezember 2014 folgenden Resolutionsantrag:
1.
Der Kreistag des Wetteraukreises lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab, insbesondere die geheim verhandelten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA.
Diese Freihandelsabkommen haben negative Konsequenzen für die öffentliche Auftragsvergabe, eine kommunale Energieversorgung, den Umweltschutz wie auch für Tarife und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Sektor. Sie geben privaten Unternehmen die Möglichkeit, sich Zugriff auf die öffentliche Daseinsfürsorge zu verschaffen, z.B. im Bereich der Bildung, der Gesundheitsversorgung, bei sozialen Dienstleistungen, bei der Wasserversorgung, bei Abwasser- und Müllentsorgung, beim öffentlichen Nahverkehr und der Kultur.
2.
Der Kreistag der Wetterau appelliert an den Hessischen Landkreistag, sich gegen die geplanten Abkommen zu positionieren und entsprechend beim Deutschen Landkreistag, bei der Bundesregierung wie auch der EU-Kommission zu intervenieren.“
In der Kreistagssitzung am 20. Mai 2015 wurde dieser Antrag von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt, weil er keinen Bezug zur Wetterau hätte. Immerhin stimmten die Grünen für unseren Antrag. Bis zur Ablehnung durchlief der Antrag mehrere Ausschusssitzungen. Im Haupt-, Finanz-, Personal- und Gleichstellungsausschuss wurden aber nur die Änderungsanträge der SPD und CDU abgestimmt. Diese sprachen sich grundsätzlich für diem Freihandelsbakommen aus. Unser Antrag wurde nicht abgestimmt.
Daraufhin beschwerte sich der linke Abgeordnete Rudi Kreich am 13. Mai 2015 bei der Kreistagsvorsitzenden mit einem Prüfantrag, der das Verfahren nachkontrollieren soll.
„Sehr geehrte Frau Becker-Bösch ,
meine Fraktion, DIE LINKE im Kreistag der Wetterau, bittet um Prüfung der Rechtmäßigkeit des Abstimmungsverhaltens des Ausschusses HFPG hinsichtlich des ursprünglichen TOP 9 „Resolutionsantrages zu Freihandelsabkommen“ (Drucksache Nr. 2014-3514 ).
Begründung :
Gemäß Geschäftsordnung des Kreistages § 15 Absatz 1, Änderungsanträge“ sind Änderungsanträge nur dann solche, die den Zweck verfolgen, einen bestehenden Antrag zu erweitern bzw. einzuschränken oder aber Anträge, die den bestehenden Antrag ersetzen sollen.
Weiter heißt es im Text:„ Alle vorliegenden konkurrierende Anträge werden zur Abstimmung gestellt .“
Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag der Wetterau geht davon aus, dass die Geschäftsordnung des Kreistages auch für dessen Ausschüsse Gültigkeit besitzt.
Bei der Abstimmung zum ursprünglichen Tagesordnungspunkt 9 bzw. 9.1 und 9.2 –HFPG vom 7. 5. 2015 wurde jedoch nur über den Ersatzantrag der CDU-Fraktion (Zusammenführung der ursprünglichen Anträge der Fraktionen CDU und SPD , TOP 9.1 und TOP 9.2 des Fraktionsvorsitzenden der CDU Wysocki) abgestimmt.
Da es sich bei den Anträgen der Fraktion DIE LINKE bzw. der zusammengeführten Anträge der Fraktionen CDU und SPD um konkurrierende Anträge handelt, hätte über beide Anträge einzeln abgestimmt werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen! Es wurde lediglich der Kompromissvorschlag des Abgeordneten Wysocki behandelt und abgestimmt. Auch mein dahingehender mündlicher Einwand im Namen meiner Fraktion, wurde abschlägig beschieden bzw. mit Verwunderung zur Kenntnis genommen.
Sehr geehrte Frau Becker-Bösch, die Fraktion DIE LINKE bittet um Prüfung des Sachverhaltes.
Der Ordnung halber teilt Ihnen die Fraktion mit, dass ein gleichlautender Prüfantrag an die Rechtsabteilung der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag geht. Weiterhin behält sich die Fraktion DIE LINKE im Wetteraukreis die Option einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Darmstadt vor.“
Bisher – heute ist der 9. Juni – gab es dazu noch keine Reaktion seitens der Kreistagsvorsitzenden. Dafür wurde aber das Protokoll der Ausschußsitzung nicht korrekt verfasst. Auch dazu legte Rudi Kreich einen Widerspruch ein.
Hier der Text:
„Sehr geehrte Frau Becker-Bösch,
hiermit erhebe ich – auch namens meiner Fraktion – Widerspruch gegen die Niederschrift der genannten Tagesordnungspunkte.
Begründung :
zu TOP 10 :
FALSCH ist, dass der Ausschuss HFPG den Antrag mit obiger Drucksachennummer wegen Nichtzuständigkeit des Kreistages abgelehnt hat (Abstimmungsergebnis 12 JA – 2 NEIN ).
RICHTIG ist, dass der Ausschuss HFPG ausschließlich über den Ersatzantrag der CDU-Fraktion (Zusammenführung der ursprünglichen Anträge der Fraktionen CDU und SPD, TOP 9.1 und TOP 9.2 des Fraktionsvorsitzenden der CDU Wysocki) debattiert und mit obigem Abstimmungsergebnis zugestimmt hat.
Der Antrag meiner Fraktion, DIE LINKE, wurde – wie bereits vorstehend erwähnt – weder behandelt, noch wurde darüber abgestimmt. Bei dem Antrag meiner Fraktion handelt es sich um einen konkurrierenden Antrag, der gem. GOKT § 15 Abs. 1 zwingend separat abgestimmt werden musste .
Ich verweise hier ausdrücklich auf den Prüfantrag vom 16. 5. 2015 meiner Fraktion .
zu TOP 10 .1 und 10.2:
FALSCH ist , dass der Ausschuss die Nichtzuständigkeit des Kreistages beschlossen hat.
RICHTIG ist, dass der Ausschuss HFPG durch seine Zustimmung zu dem Ersatzantrag des Abgeordneten Wysocki/der CDU – Fraktion diese ursprünglichen Anträge der Fraktionen CDU und SPD ersetzt bzw. erweitert hat, somit mussten diese nicht behandelt werden. ( gem. GOKT §15 Abs.1 )
Wir möchten dies in der ÖFFENTLICHEN NIEDERSCHRIFT des Ausschusses HFPG vom 12. 5. 2015 richtig gestellt wissen.“