Keine Mietminderungsverfahren wegen geringfügiger Überschreitung der Mietobergrenze

DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 25. März 2015 folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen…

dass sich der Kreisausschuss des Wetteraukreises (der Wetteraukreis ist Teilhaber am Jobcenter Wetterau) dafür einsetzt, dass keine Mietminderungsverfahren mehr eingeleitet werden, wenn die Mietobergrenze des Wetteraukreises um geringfügige Beträge (bis zu 50 Euro) überschritten wird.

 

Begründung:

Das Jobcenter schrieb im zweiten Halbjahr 2014 vermehrt Mieter an, sich eine neue Wohnung zu suchen, weil die aktuelle Wohnung zu teuer sei. Diese Mietminderungsverfahren betrafen auch Menschen, deren Miete nur geringfügig über der Mietobergrenze liegt.

Für Empfänger/innen von Transferleistungen ist es äußerst schwierig eine neue Wohnung zu finden, die im Rahmen der Mietobergrenzen des Wetteraukreises bleibt. Dies gilt besonders für den Westkreis. Bei geringfügiger Überschreitung der Mietobergrenze sollte daher keine Aufforderung zum Umzug ergehen. Die Menschen werden unnötig unter Druck gesetzt, weil der Wohnungsmarkt zu wenige Wohnungen im unteren Preissegment anbietet. Dazu fallen Kosten für Umzug und Kaution an, die unseres Erachtens durch eine geringfügige Überschreitung der Mietobergrenze bis zu 50 Euro nicht gerechtfertigt sind.