Haushalt 2022/2023: Keine Verschiebungen von Mitteln innerhalb des Sozialbudgets ohne Kreistagsbeschluss

Sehr geehrter Herr Häuser,
Die Fraktion DIE LINKE. stellt zum Doppelhaushalt 2022/23 den folgenden Änderungsantrag:

Der Kreistag möge beschließen:

In Haushaltsplan 2022/2023 wird unter „Haushaltsvermerke des Wetteraukreises / Budgets“ ein weiterer Grundsatz eingeführt. Mit folgendem Inhalt:
„Die im Sozialbudget ausgewiesenen Mittel werden ohne einen Kreistagsbeschluss nicht zur gegenseitig Deckung herangezogen, wenn der Betrag 10.000 Euro überschreitet.“

Begründung:

Keiner der Teilhaushalte im Sozialbereich ist finanziell so reichlich ausgestattet, dass eine Kürzung der Mittel durch Verschiebung innerhalb des Budgets vertretbar wäre.
Dennoch erfolgen immer wieder maßgebliche Verschiebungen innerhalb des Sozialbudgets und es ist für die Abgeordneten nicht nachvollziehbar, welche Mittel wie und warum umgeschichtet werden.

Beispiele:

Am 8. Dezember 2021 beschloss der Kreistag überplanmäßige Aufwendungen für soziale Leistungen in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Die dafür benötigten Mittel kamen aus dem Jobcenter. Angeblich sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, so dass Mittel übrig blieben. Wir haben zwar für diese Verschiebung gestimmt, verweisen aber darauf, dass so ein Vorgang innerhalb eines Budgets unbemerkt über die Bühne gehen kann. Das halten wir für nicht vertretbar.

Oder wenn jetzt die Mittel für die Bereitschaftspflege aufgestockt werden sollen und diesbezüglich gesagt wird, sei kämen aus Ersparnissen bei stationärer Unterkunft (von welcher Gruppe oder HH-Stelle?), so sollte darüber eine Debatte und Abstimmung im Kreistag erfolgen. Ein solcher Sachverhalt muss nachvollziehbar dargelegt werden und Nachfragen müssen möglich sein.
Die Begründung, man mache ein Sozialbudget, damit der Sozialhaushalt gesichert sei und man ihn so vor der 10-prozentigen Haushaltssperre bewahren könne, leuchtet nicht ein: Es ist auch möglich, die Haushaltssperre bei Teilhaushalten per Beschluss herauszunehmen ohne Budgetierung. Und die Absicherung des Sozialhaushalts bedarf auch keiner extra Budgetierung. Ein Budget birgt die Gefahr der Intransparenz.