Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29.04.2021 zum Klimaschutz deutlich gemacht, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichend sind und dass dem Klimawandel jetzt und nicht erst in der Zukunft konsequent entgegen gesteuert werden muss. Es darf nicht sein, dass die heutige Generation durch einen unmäßigen Ressourcenverbrauch künftige Generationen ihrer Freiheitsrechte beraubt. Die Linke.Offene Liste Butzbach sieht sich darin in ihren Forderungen bestätigt. Dem Klimawandel kann nur begegnet werden, wenn auf allen Ebenen konsequent gehandelt wird.
Auch die Kommunen sind hier in der Pflicht. Die Linke.Offene Liste Butzbach fordert deshalb, dass sich die Stadt Butzbach gegen den Bau der B3a ausspricht und für eine Verkehrswende einsetzt. Das Klimaschutzkonzept der Stadt muss überarbeitet und verschärft werden. CO2-Neutralität muss auch auf dem Gebiet der Stadt Butzbach erreicht werden. Die Bebauungspläne, die gegenwärtig entwickelt werden, müssen mit dem Ziel überarbeitet werden, den Verbrauch von Ressourcen und fossiler Energie zu minimieren. Für freistehende Einfamilienhäuser und tausende Quadratmeter große Abstellflächen von Autohändlern kann es deshalb in Butzbach keinen Platz mehr geben.