Kostenfreie Bildung für einkommensschwache Menschen

Änderungsantrag zum Wirtschaftsplan der Volkshochschule, 19. Januar 2012

Wir beziehen uns auf den Tagesordnungspunkt 12 der nächsten Kreistagssitzung

am 25. 1. 2012

DIE LINKE. beantragt, die Gebührenordnung der Volkshochschule nicht wie in der Vorlage zu beschließen.

Der Kreistag möge stattdessen beschließen,

1. einen Punkt 11 einzufügen: „Bezieher/innen von Hartz IV und Sozialhilfen zahlen keine Gebühren für das Angebot der Volkshochschule Wetterau.“

2. Der Wetteraukreis übernimmt die Kosten für diese sozialpolitische Maßnahme.

Begründung:

Die Erhöhung der Gebühren ist für Durchschnittsverdiener/innen kein Problem. Doch für z.B. Hartz IV Empfänger/innen sind schon die bisherigen Gebühren – auch die reduzierten Gebühren – kaum erschwinglich.

Andere Kommunen reagierten auf das Problem, indem sie einen „Sozialpass“ eingeführt haben, der die Nutzung von Sportstätten, kulturellen Angeboten und Bildungsangeboten kostenfrei ermöglicht. Da die Wetterau noch keinen Sozialpass hat, kann die kostenfreie Nutzung des Angebots der Volkshochschule ein Zugang zu Bildung für die einkommensschwächste Bevölkerungsschicht sein.

 

Was ist daraus geworden?

Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab. Das ist unsozial. Besonders wenn man bedenkt, dass nicht Hunderte Hartz IV – Empfänger/innen die VHS gestürmt hätten. Vielleicht wären es 20 Personen gewesen. Das kostet nicht die Welt.