Kreistags-Koalition will Rechte der Opposition beschneiden: Linke will keine Verschlechterung der Geschäftsordnung des Kreistags

DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 23. Juli 2014 
den Tagesordnungspunkt 5 (Änderung der Geschäftsordnung des Kreistags) betreffend folgenden Änderungsantrag:

1.§ 5 Bildung von Fraktionen
Statt der Änderung zu Satz 1 („Parteien und Wählergruppen, die durch Wahlen im Kreistag vertreten sind, erhalten Fraktionsstatus, wenn sie mindestens 3 Mitglieder umfassen“) 
soll die Änderung heißen: „Parteien und Wählergruppen, die durch Wahlen im Kreistag vertreten sind, erhalten Fraktionsstatus ab zwei Abgeordneten.“

2.§ 18 Redezeit, Absatz (4) a) und b):
Grundsatzstellungnahmen der Fraktionen in der Haushaltsdebatte und über Kreisentwicklungspläne: bis zu 20 Minuten je Fraktion“ wird erweitert mit:
Fraktionslose Abgeordnete und Zusammenschlüsse erhalten die Hälfte der Redezeit der Fraktionen für Grundsatzstellungnahmen wie Haushaltssatzung oder Kreisentwicklungspläne.

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Veränderung der Geschäftsordnung wird kleinen Parteien oder Wählergruppen eine Mitarbeit und/oder Oppositionstätigkeit erschwert:

1.Trotz der Abschaffung einer Zugangshürde (5% Klausel) bei Kommunalwahlen würde mit der Verkleinerung des Kreistags und der Erhöhung der Fraktionsstärke auf drei Abgeordnete eine (ca.) 4%-Hürde eingebaut. Teile der Wählerschaft wären nicht mehr wirkungsvoll repräsentiert.

Genau deshalb wurden bei den kürzlich stattfindenden Europawahlen die Zugangshürden weggelassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte für die Europawahl die 3%-Hürde als verfassungswidrig eingestuft. Zugangshürden zu Parlamenten seien Demokratiehürden. Gerade bei der Wahlgesetzgebung bestehe die Gefahr, „dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des eigenen Machterhalts leiten lässt“. Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert haben und der Grundsatz der Chancengleichheit müsse gegeben sein.

Gilt dies nicht in besonderem Maße für kommunale Parlamente, die ja eigentlich bürgernäher sein sollten? Sollte eine Wahlgesetzgebung, die keine Zugangshürden kennt nun durch eine Kreistags-Geschäftsordnung ausgehebelt werden?

2.In der Geschäftsordnung gibt es für fraktionslose Abgeordnete mit der vorgesehene Grundredezeit keine ausreichende Möglichkeit, Grundsatzstellungnahmen zu wichtigen Themen wie Haushalt oder Kreisentwicklungsplänen abzugeben.

Beides entspricht nicht der Intention, das politische und gesellschaftliche Mitwirken zu verbreitern. Meinungsäußerungen kleiner Parteien und Gruppierungen im Parlament werden durch die Beschränkung der Redezeit für nicht-fraktionsgebundene Abgeordnete erheblich beeinträchtigt, ja fast verhindert.

Während fast alle Parteien eine breitere Beteiligung durch direktere Formen der Demokratie (Bürgerbefragungen, Volksentscheide, Onlineplattformen…) fordern, wird die politische Mitwirkung mit dieser Geschäftsordnung beschnitten.