Die Fraktion DIE LINKE./Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 23. August 2017 folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Erhalt der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
Der Kreistag des Wetteraukreises erteilt allen Bestrebungen des Hessischen Städtetages, des Landkreistages und der Hessischen Landesregierung, die Aufgaben der Eingliederungshilfe auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, eine klare Absage.
Der Kreistag des Wetteraukreises tritt für einen vollumfänglichen Erhalt des LWV und seiner Strukturen ein, inklusive der Förderschulen und der Gedenkstätte Hadamar.
Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, sich auch weiterhin intensiv für den Erhalt der Eingliederungshilfe beim LWV Hessen einzusetzen.
Der Kreistag fordert den LWV auf, in Zusammenarbeit mit den Kreisen, kreisfreien Städten und den Trägern, integrierte Versorgungsmodelle zu entwickeln und die Potentiale der Träger (auch der kleinen) stärker zu berücksichtigen und auszubauen.
Weiterhin fordert der Kreistag die Hessische Landesregierung auf, im Rahmen der Umsetzung des BTHG (Bundesteilhabegesetz), einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte und umfassende Zuständigkeit des LWV Hessen für alle (ambulanten, teil- und vollstationären) Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vorsieht.
Begründung:
Der LWV Hessen ist trotz des neo-liberalen Zeitgeistes und seiner zunehmend dominant betriebswirtschaftlichen Sicht auf die Hilfen für Menschen mit Behinderung, nach wie vor ein Garant hoher Qualität in der hessischen Behindertenhilfe.
Der LWV sichert landesweit gleichwertige Standards in der Behindertenhilfe und einen gleichmäßigen Ausbau und Bestand von Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangeboten in allen hessischen Gebietskörperschaften und für alle Zielgruppen.
Die Mitarbeiter/innen des LWV sind für die Beurteilung verschiedener Behinderungen und der dafür erforderlichen Hilfen qualifiziert. Sie tragen dazu bei, dass geistig und seelisch behinderte Menschen und suchtkranke, sinnesgeschädigte und körperbehinderte Menschen, sowie pflegebedürftige Menschen eine vergleichbar gute Versorgung und Eingliederung in die Gesellschaft mit gutem Standard erhalten.
Durch die bisherige Finanzierung des LWV über ein Umlagesystem können alle Angebote – unabhängig von der Kassenlage der jeweiligen Gebietskörperschaft – finanziell gefördert werden.
Dabei treffen die finanziellen Belastungen über die Verbandsumlage alle hessischen Gebietskörperschaften in gleicher prozentualer Höhe, je nach ihrer jeweiligen Finanzkraft.
Dieser hessenweite Finanzausgleich muss in dieser solidarischen Form zwingend erhalten bleiben, da eine gute Versorgung ansonsten vom jeweiligen Wohnort und der Kassenlage des Kreises oder der kreisfreien Stadt abhängig ist.