Linke beantragt einen qualifizierten Mietspiegel

Antrag:
Der Magistrat der Stadt Karben erarbeitet einen qualifizierten Mietspiegel.

Begründung:

Das Land Hessen fördert die Neuerstellung von qualifizierten Mietspiegeln nach § 558d Abs. 1 BGB, die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der kommunalen Vertreterversammlung – also der Stadtverordnetenversammlung – anerkannt worden ist.

Die zu fördernde Gemeinde muss eine Einwohnerzahl von mindestens 40.000 Einwohnern und Einwohnerinnen haben, doch es sind auch Verbünde mit Nachbargemeinden förderfähig. Es werden maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für externe Dienstleister sowie eindeutig der Erstellung des Mietspiegels zuzuordnende Sachausgaben (z. B. Ausgaben für die Veröffentlichung des Mietspiegels).

Das Land möchte, dass mehr qualifizierte Mietspiegel in Hessen erarbeitet werden und begründet das wie folgt:
Das bundesdeutsche Vergleichsmietensystem ist Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleistet Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern/Vermieterinnen und Mietern/ Mieterinnen. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des (qualifizierten) Mietspiegels, hat in der Praxis stetig zugenommen. Liegt ein qualifizierter Mietspiegel im Sinn des § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor, so lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab für die gesetzlich zulässige Miete sowohl bei Neu- als auch bei Bestandsmietverträgen einfach und preiswert ermitteln. Mit einem qualifizierten Mietspiegel wird zudem gewährleistet, dass die im Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Der qualifizierte Mietspiegel ist damit als Orientierungshilfe für Mieter und Mieterinnen und Vermieter und Vermieterinnen sehr sinnvoll und leistet einen elementaren Beitrag zur Befriedung der Mietvertragsparteien. Er ist ein wichtiges Instrument für die Transparenz lokaler Wohnungsmärkte. Es ist daher im Interesse des Landes, die Erstellung qualifizierter Mietspiegel zu fördern, um so den Verbreitungsgrad dieser Mietspiegel in Hessen zu erhöhen. Hierdurch wird mehr Rechtssicherheit und Transparenz für hessische Vermieter und Vermieterinnen und Mieter und Mieterinnen bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete geschaffen.“