DIE LINKE. im Landeswohlfahrtsverband Hessen fordert alle Fraktionen in den Kreisen und kreisfreien Städten dazu auf, für den Erhalt des LWV als Solidargemeinschaft einzutreten. Deshalb brachte auch die Kreistagsfraktion DIE LINKE. / Piraten im Wetterauer Kreistag den folgenden Antrag ein:
„Der Kreistag des Wetteraukreises wendet sich gegen alle Bestrebungen des Hessischen Städte- / Landkreistages und der Hessischen Landesregierung, die Aufgaben der Eingliederungshilfe vom LWV wegzunehmen und auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen.
Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, sich intensiv dafür einzusetzen, dass der LWV als Solidargemeinschaft auch weiterhin seinen Aufgaben nachkommen kann.
Weiterhin fordert der Kreistag die Hessische Landesregierung auf, im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine dauerhafte und umfassende Zuständigkeit des LWV Hessen für alle (ambulanten, teil – und vollstationären) Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vorsieht.
Begründung:
Der LWV Hessen ist trotz des neoliberalen Zeitgeistes und einer zunehmend dominant betriebswirtschaftlichen Sicht auf die Hilfen für Menschen mit Behinderung, nach wie vor ein Garant hoher Qualität in der hessischen Behindertenhilfe.
Der Landeswohlfahrtsverband sichert landesweit gleichwertige Standards in der Behindertenhilfe und einen gleichmäßigen Ausbau und Bestand von Beratungs –, Betreuungs – und Versorgungsangeboten in allen hessischen Gebietskörperschaften und für alle Zielgruppen.
Die Mitarbeiter des LWV sind für die Beurteilung unterschiedlicher Behinderungen und der dafür erforderlichen Hilfen qualifiziert und tragen dazu bei, dass geistig und seelisch behinderte Menschen, Suchtkranke, sinnesgeschädigte und körperbehinderte Menschen sowie pflegebedürftige Menschen eine vergleichbar gute Versorgung und eine Eingliederung in die Gesellschaft mit gutem Standard erhalten.
Durch die bisherige Finanzierung des LWV über ein Umlagesystem können alle Angebote unabhängig von der Kassenlage der jeweiligen Gebietskörperschaften Hessens, finanziell gefördert werden.
Dabei treffen die finanziellen Belastungen über die Verbandsumlage alle hessischen Gebietskörperschaften in gleicher prozentualer Höhe, je nach ihrer jeweiligen Finanzkraft.
Dieser hessenweite Finanzausgleich muss in dieser Form zwingend erhaltend bleiben, da eine gute Versorgung ansonsten vom jeweiligen Wohnort und der Kassenlage des Kreises oder der kreisfreien Stadt abhängig ist.