In Ihrem Haushaltsentwurf schlägt die Kämmerin eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 100 Punkte vor. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit auch in Zukunft einen handlungsfähigen Haushalt in Friedberg zu haben.
Auch wir sehen die Notwendigkeit eines handlungsfähigen Haushalts. Die Landesregierung hat über Jahre hinweg die Pflichten für die Kommunen erhöht, aber nicht genug Geld dafür bereitgestellt. So werden z.B. die Kosten für die teilweise kostenlose Kita-Betreuung seit August nur teilweise erstattet. Das Land hat die Kommunen damit immer wieder in eine Situation gebracht, in der sie entweder massiv Leistungen kürzen müssen oder eben Steuern und Gebühren erhöhen.
Vor diesem Hintergrund sind auch wir gegen eine Kürzung von Leistungen. Friedberg leistet sich keinen besonderen Luxus. Deswegen sehen wir zur Zeit keinen Spielraum für Kürzungen.
Gleichzeitig wenden wir uns aber gegen eine einseitige Belastungen beim Ausgleich des Haushalts. Wenn die Grundsteuer erhöht wird, muss auch die Gewerbesteuer erhöht werden. Die Lasten sollen fair verteilt werden.
Auch sind wir dafür, an der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge festzuhalten und dafür die Grundsteuer zu entlasten. Die Grundsteuer muss von den Mietern bezahlt werden, die Straßenbeiträge von den Vermietern. Wir sind der Meinung, daß die Mieter in Friedberg schon genug belastet sind. Hier tragen wir keine weitere unnötige Belastung mit.
Die Erhöhung der Grundsteuer ist in dieser Form also nicht nötig, um den Haushalt auszugleichen. Deswegen lehnen wir Sie ab.