Linke lehnt Erhöhung der Grundsteuer B ab: Einseitige Belastung ist der Falsche Weg!

Für den Haushalt 2020 plant die Verwaltung, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 490 auf 590 Punkte zu erhöhen. Die Linke lehnt dies ab.

Wir sind grundsätzlich für einen leistungsfähigen und ausgeglichenen Haushalt. Aber die hier vorgesehene einseitige Belastung von MieterInnen und EigentümerInnen lehnen wir ab. Hierfür gibt es vor allem zwei Gründe:

1. Unterfinanzierung wird klaglos hingenommen: Bundesweit und in Hessen steigen die kommunalen Hebesätze seit Jahren. Dies ist ein klares Zeichen dass die Städte und Gemeinden immer noch unterfinanziert sind. Manche Gemeinden versuchen dagegen etwas zu tun. Teilweise erfolgreich. So hat z.B. die Stadt Alsfeld 2013 eine Grundrechtsklage wegen Unterfinanzierung gegen das Land Hessen gewonnen. Die Stadt Niddatal überlegt, gegen das ‚Starke-Heimat-Gesetz‘ zu klagen. Nichts dergleichen passiert in Friedberg. Im Gegenteil: Ein gültiger Beschluss zum Beitritt für das Bündnis ‚Vermögenssteuer jetzt‘ wird nicht umgesetzt. Wir sagen: „Bevor die Stadt Ihre EinwohnerInnen belastet, soll sie erstmal versuchen, etwas gegen die strukturelle Unterfinanzierung der Gemeinden zu tun“.

2. Einseitige Belastung ist unfair: Ein weitaus größeres Volumen als die Grundsteuer hat die Gewerbesteuer. Wir finden es unfair, nur die MieterInnen und EigentümerInnen belasten zu wollen und die Unternehmen außen vor zu lassen. Zumal bei der Gewerbesteuer eine deutlich kleinere Erhöhung Entlastung bringen würde. Deswegen werden wir eine geringfügige Erhöhung der Gewerbesteuer beantragen und die geplante Grundsteuererhöhung ablehnen. Mit unserem Ziel der Erhöhung der Gewerbesteuer von 400 auf 430 v.H. liegt Friedberg immer noch im Rahmen anderer Wetterauer Kommunen. Der Höchste Satz ist bei 440 v.H (Stadt Nidda).