Medienentwicklungsplan: Was ist mit Schüler*innen ohne digitales Endgerät?

Kreistagssitzung am 16. Dezember 2020:

Die Fraktion DIE LINKE./Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 1. Juli 2020 nachfolgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 12:
Medienentwicklungsplan (MEP) für die Schulen des Wetteraukreises 2020-2024.

Der Kreistag möge beschließen:

In den MEP wird ein gesonderter Abschnitt aufgenommen,
wie Kindern aus bedürftigen Haushalten sehr zeitnah und gesichert
digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt werden können,
so dass der Unterricht auf digitaler Basis schon jetzt während der Pandemie gewährleistet werden kann und sie nicht abgehängt werden.

Für den im MEP festgelegten Zeitraum von 2020 bis 2024 wird auf die Belange von Schüler*innen aus finanzschwachen Familien, die sich zuhause kein digitales Endgerät oder einen ausreichenden Internetanschluss leisten können besonders eingegangen: Es ist zu sichern, dass die Mittel aus dem Sonderprogramm des Bundes auch bei den bedürftigen Kindern ankommen und bei mehr Bedarf Eigenmittel genutzt werden.

Begründung:

Die Regierungskoalition in Berlin hat beschlossen, zusätzlich zum DigitalPakt in Höhe von 5 Milliarden Euro noch 500 Millionen Euro bereitzustellen, um Schülerinnen und Schülern, die zu Hause nicht auf digitale Endgeräte zugreifen können dennoch den Zugang zu einem mobilen Endgerät zu sichern.
Aber wie wird das Programm umgesetzt?
Laut der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. / Piraten vom 11. Dezember 2020 und diversen Ausschussprotokollen des Ausschusses für Bildung geht hervor, dass die Mittel aus dem Sonderprogramm nicht zielgerichtet für den vorgesehenen Personenkreis eingesetzt wurden. Sie wurden an die Schulen verteilt und zwar nicht nach der Zahl der bedürftigen Schüler*innen sondern nach der Zahl der Schüler*innen allgemein.
Da es im Wetteraukreis keinen Sozialindex gibt, der die sozialen Brennpunkte benennt und eine Übersicht zur sozialen Zusammensetzung der Schulen liefern könnte, ist davon auszugehen, dass dieses Gießkannenprinzip nicht geeignet ist, das im Sonderprogramm genannte Klientel ausreichend zu versorgen.
Der blinde Fleck des Wetteraukreises, was Armut und Bedürftigkeit betrifft, zeigt sich auch in diesem Punkt!

Digitale Lernmittel haben bereits in den zurückliegenden Wochen deutlich an Bedeutung gewonnen. Das wird auch in den kommenden Monaten so bleiben. Deshalb werden Schülerinnen und Schüler zu Hause einen Laptop o. ä. zum Lernen benötigen. Nicht alle Eltern sind in der Lage, ihren Kindern ein solches Gerät zu kaufen. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit, dass Bund und Länder mit dem Sofortprogramm die Teilhabe an digitaler Bildung ermöglichen. Genau deshalb hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dafür 500 Millionen Euro bereitzustellen und die Ausstattung mit digitalen Endgeräten zu sichern.