Rede zur Kreistagssitzung am 1. Oktober 2014
„Wir sehen diesen Antrag auf keinen Fall als überflüssig an. Herr Wiedemann vom Jobcenter hat im Ausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit zwar behauptet, das Jobcenter lege den Leistungsberechtigten solche Mitbescheinigungen nur freiwillig nahe. Wenn jemand keine Mietbescheinigung abgebe, habe er oder sie keine Nachteile.
Doch berichten Betroffene das anders. Anträge werden nicht bearbeitet und Mietbescheinigungen werden zusätzlich zu Mietverträgen eingefordert.
Meine Damen und Herren, hier ist die Rechtslage eindeutig: Mietbescheinigungen dürfen nicht verlangt werden, weil die Leistungsberechtigten keinen Einfluss darauf haben, ob der Vermieter sie ausfüllt oder nicht. Außerdem gilt auch für Hartz4-Leistungsberechtigte der Datenschutz.
Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit diese Praxis auch wirklich aufhört.“