Das Jobcenter Wetterau schrieb in den letzten Monaten vermehrt Mieter an, sich eine neue Wohnung zu suchen, weil ihre aktuelle Wohnung zu teuer sei. Sie sollten die Mietkosten senken.
Diese so genannten âMietminderungsverfahrenâ betrafen auch Menschen, deren Miete nur geringfĂŒgig ĂŒber der Mietobergrenze des Wetteraukreises liegt.
âIn einigen FĂ€llen ĂŒbersteigt die Miete die Obergrenze des Wetteraukreises nur um 10 bis 50 Euro. Wegen dieser BagatellbetrĂ€ge lohnt ein Umzug nichtâ, sagt Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken. âDas Jobcenter muss den Menschen ja auch Geld fĂŒr den Umzug stellen und ein Darlehen fĂŒr die Kaution gewĂ€hren. Dieser Aufwand rechnet sich nicht wirklich. AuĂerdem gibt es auf dem Wohnungsmarkt nicht ausreichend Wohnungen im unteren Preissegment. So bleibt die Wohnungssuche oft erfolglos. Die Betroffenen werden nur unnötig unter enormen Druck gesetzt. Das grenzt an Terror.â
Nach der Aufforderung des Jobcenters haben die Betroffenen sechs Monate Zeit, eine billigere Wohnung zu finden. Oder sie mĂŒssen ihren Vermieter davon ĂŒberzeugen, die Miete zu senken. Gelingt das nicht, trĂ€gt das Jobcenter nicht mehr die ganze Miete. Die Differenz muss aus der Grundsicherung gezahlt werden â geht also von dem wenigen Geld fĂŒr Lebenshaltung ab.
DIE LINKE. Fraktion im Kreistag stellte deshalb zur Kreistagssitzung am 25. MĂ€rz 2014 diesen Antrag: der Wetteraukreis als Teilhaber des Jobcenters soll sich dafĂŒr einsetzen, dass bei geringfĂŒgiger Ăberschreitung der Mietobergrenze bis zu 50 Euro, keine Aufforderung zum Umzug ergeht.