Mietobergrenzen 2022: Wurden aktuelle Daten zugrunde gelegt und wie viele?

Sehr geehrter Herr Häuser,
die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Datensätze wurden für die Aktualisierung der Mietobergrenzen zum 1. Januar 2022 erhoben, wie viele ausgewertet?
Bitte aufgeschlüsselt nach Vergleichsräumen und Haushaltsgröße.

Antwort: 

MOG2022 1

MOG2022 2 

2. Wie viele dieser Datensätze in der Datenbasis des überarbeiteten Schlüssigen Konzepts stammen aus der Zeit vor dem Dezember 2017?
Wie viele dieser Datensätze stammen aus der Zeit vor dem Dezember 2019?
Für welchen der vier Vergleichsräume wurden wie viele Datensätze in 2020 erhoben?
Wie viele Datensätze, die in die Aktualisierung des Schlüssigen Konzepts eingerechnet wurden, sind zwischen Januar 2021 und Dezember 2021 erhoben worden?

Antwort: Alle Datensätze stammen aus dem Zeitraum 15.06.2019 bis 15.06.2021:
– Freier Wohnungsmarkt: laufende, tägliche Erfassung aller Wohnungsanzeigen in Print- und
  Digitalmedien.
– Öffentlicher Wohnungsbau: Stand Frühjahr/Sommer 2021
– Jobcenter SGB II: Auswertung der laufenden Fälle (Stand März 2021)
– Amt für Bodenmanagement: Auswertung der laufenden Fälle von Juni 2019 bis Juli 2021
– Soziale Hilfen SGB XII: Auswertung der laufenden Fälle am 06.07.2021

3. Welchen Quellen entstammen die Wohnungsangebote, die in die Datenbasis aufgenommen wurden? Wie ist der prozentuale Anteil der jeweiligen Quelle an der Gesamtheit der Datensätze?

Antwort: Unter dem Begriff „Freier Wohnungsmarkt“ werden laufend Wohnungsangebote unterschiedlicher Quellen erfasst. In der Zeit vom 15.06.2019 bis 15.06.2021 waren dies insgesamt 4.595 Wohnungsangebote, dies entspricht 24,11% der gesamten Daten. Quellen für  Wohnungsangebote sind Printmedien (Butzbacher Zeitung, FAZ, Karbener Zeitung, Kreis Anzeiger, Sonntags Anzeiger, Wetterauer Zeitung) und Internetplattformen (Immobilienscout, Immowelt)

4. Wurden kleine Wohnungen (z.B. unter 35 m²) aussortiert?

Antwort: Lediglich unterhalb einer bestimmten qm-Größe bzw. bei einer bestimmten Ausgestaltung/Nutzung werden Wohnungen nicht aufgenommen, z.B:
– Wohnungen, die kleiner als 20m² sind
– Möblierte Wohnungen
– Monteurswohnungen
– Flüchtlingsunterkünfte.

5. Wie wurde geprüft, ob die als angemessen erkannten Wohnungen frei und beziehbar sind?
Wie viele der eruierten Wohnungen in der Datenbasis sind frei und beziehbar gewesen zum
Stichtag 1. 11. 2021? (oder zum Stichtag 1. 7. 2021)

Antwort: Es ist keine Anforderung des Schlüssigen Mietobergrenzenkonzeptes, dass die in die Evaluation einbezogenen Daten aus Wohnungen stammen müssen, die frei und beziehbar sind. Grundsätzlich handelt es sich bei den Daten des „Freien Wohnungsmarktes“ zum Zeitpunkt der jeweiligen Veröffentlichung um freie und verfügbare Wohnungen.

6. Wie viele Datensätze wurden für die Aktualisierung zum 1. 1. 2022 zur Erhebung der Betriebskosten gesichtet? Bitte aufgeschlüsselt nach Vergleichsräumen und Haushaltsgröße.
Aus welchem Zeitraum stammen diese Erhebungen zu den Betriebskosten?

Antwort: Antwort:
Alle verfügbaren 13.707 Datensätze flossen in die Berechnung ein. Die Betriebskosten wurden gemeinsam mit den Kaltmieten erhoben. Der Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Erhebung entspricht deshalb der Antwort zu Frage 2.

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