Mietobergrenzen im Wetteraukreis – gültig ab 2014

Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter nach SGB II oder vom Wetteraukreis nach SGB XII? Sie wollen umziehen und wollen wissen, ob die Miete angemessen ist? Sie müssen umziehen, denn Ihre Wohnung ist zu teuer?

Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Wenn die Miete für Ihre Wohnung einen angemessenen Betrag nicht übersteigt, können die tatsächlichen Kosten sowie die tatsächlich anfallende Nebenkosten übernommen werden. Heizkosten werden nur anerkannt, wenn sie angemessen sind.

Wann ist Ihre Miete angemessen?

Grundlage dafür sind die durch den Wetteraukreis ermittelten Mietdurchschnittspreise je Haushaltsgröße der jeweiligen Städte und Gemeinden. (Kaltmiete ohne Neben- und Heizkosten / Stand 1.1.2014)

Was passiert, wenn die Miete nicht angemessen ist?

Wenn Sie in einer zu teuren Wohnung leben, können zunächst die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Sie sind dann aber gleichzeitig verpflichtet, Ihre Kosten auf den angemessenen Mietpreis, zum Beispiel durch Wohnungswechsel, zu senken. Bei der Suche nach einer neuen Wohnung orientieren Sie sich bitte an der nachstehenden Tabelle. Die angegebenen Miethöhen sind als oberste Grenze anzusehen, eine Überschreitung dieser Mietwerte ist nicht möglich. Das ist die Praxis des Wetterauer Sozialmats und Jobcenters.

Berechnung Vergleichsraum I – Bad Nauheim, Friedberg, Bad Vilbel, Karben, Rosbach, Ober Mörlen, Wöllstadt, Niddatal

Haushaltgröße angemessene Miete
eine Person 320 €
zwei Personen 370 €
drei Personen 450 €
vier Personen 505 €
fünf Personen 570 €
jede weitere Person im Haushalt 80 €

Berechnung Vergleichsraum II – Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt, Altenstadt
Haushaltsgröße angemessene Miete
eine Person 285 €
zwei Personen 340 €
drei Personen 375 €
vier Personen 445 €
fünf Personen 480 €
jede weitere Person im Haushalt 65 €

Berechnung Vergleichsraum III – Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg

Haushaltsgröße angemessene Miete
eine Person 280 €
zwei Personen 310 €
drei Personen 355 €
vier Personen 415 €
fünf Personen 450 €
jede weitere Person im Haushalt 65 €

Berechnung Vergleichsraum IV – Gedern, Hirzenhain, Kefenrod

Haushaltsgröße angemessene Miete
eine Person 260 €
zwei Personen 310 €
drei Personen 360 €
vier Personen 345 €
fünf Personen 365 €
jede weitere Person im Haushalt 55 €

Stand 1.1.2014