Musikschulen besser finanzieren!

Änderungsantrag zu einem Antrag der Grünen:
Einladung an die Leiterinnen und Leiter der staatlich geförderten Musikschulen im Wetteraukreis
um über Konsequenzen aus dem „Herrenberg-Urteil“ zu informieren.

Kreistag am 2. April 2025
Änderungsantrag zu TOP 11 der Tagesordnung:

Der Kreistag möge beschließen:

Im Grünen-Antrag soll ein zweiter Punkt hinzugefügt werden:
Der Wetteraukreis erhöht als Konsequenz aus dem „Herrenberg-Urteil“ die Zuschüsse für die öffentlichen Wetterauer Musikschulen. Der Zuschuss pro Musikschule und Jahr wird um 40.000 Euro aufgestockt. Die Mittel werden im ersten Nachtraghaushalt veranschlagt .

Begründung:

Der entsprechende Antrag der Linken auf Erhöhung der Mittel für die Musikschulen zum Haushalt 2025/2026 wurde abgelehnt.
Nun wollen die Grünen im Nachklatsch eine Einladung aussprechen, um etwas über die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ auf die Musikschulen zu erfahren.
Dabei sind die Auswirkungen klar und die Musikschulen haben dies auch rechtzeitig zur Haushaltsdebatte dargestellt: Die Kosten für die Beschäftigung von Musiklehrerinnen und -lehrern steigen.
Übergangsregelung des Bundes hin oder her, haben die Musikschulen auf die Folgen des „Herrenberg-Urteils“ zu reagieren. Es kann doch nicht gewünscht sein, dass man während der Übergangszeit weiterhin an sogenannte Freiberufler viel zu niedrige Löhne zahlt!

Selbstverständlich sollte man im Ausschuss mit den Musikschulen reden. Das hätte man schon vor dem Haushaltsbeschluss tun sollen.
Doch müssen jetzt auch Konsequenzen aus dem „Herrenberg-Urteil“ gezogen werden und die Lehrkräfte müssen angemessen bezahlt werden!

Musikbildung ist kein Luxus, sondern Baustein von Bildung und Erziehung, sowie der Förderung und dem Schutz der Kultur. Sie bereichern den Wetteraukreis und sind ein Standortfaktor.

Dazu stellt der Zugang zur Musikbildung eine soziale Frage dar und deshalb können Gebühren der Musikschulen nicht zu hoch sein.
Insbesondere der Zugang für Kinder darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Es braucht bei allen Musikschulen auch soziale Schulbeiträge. Diese müssen für die Musikschulen finanzierbar sein.

Dazu sollte es im Interesse des Wetteraukreises sein, dass die Lehrkräfte der Musikschulen nach Tarif bezahlt werden, wie das Bundessozialgericht im Jahr 2022 geurteilt hat. Das führt aber bei den Musikschulen zu finanziellen Mehrbelastungen, die keinesfalls mit höheren Gebühren aufzufangen sind.