Musikschulen besser finanzieren!

Kreistag 2. April 2025, TOP 11
Änderungsantrag zum Antrag der Grünen
Konsquenzen aus dem Herrenberg-Urteil“ – Einladung an die Leiterinnen und Leiter der staatlich geförderten Musikschulen im Wetteraukreis in den Ausschuss HFP

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
wir sind etwas befremdet über diesen Antrag!

Erst wird unser Antrag zum Haushalt 2025/2026 zur Aufstockung der Mittel für die Musikschulen abgelehnt. Nun wollen die Grünen im Nachklatsch eine Einladung aussprechen, um etwas über die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ auf die Musikschulen zu erfahren.

Was soll das denn sein?

Die Auswirkungen auf die Musikschulen sind doch klar und die Musikschulen haben dies auch rechtzeitig zur Haushaltsdebatte dargestellt: Die Kosten für die Beschäftigung von Musiklehrerinnen und Musiklehrern steigen.

Übergangsregelung des Bundes hin oder her haben die Musikschulen auf die Folgen des „Herrenberg-Urteils“ zu reagieren. Es kann doch nicht gewünscht sein, dass man während der Übergangszeit weiterhin an sogenannte Freiberufler viel zu niedrige Löhne zahlt!

Ja, selbstverständlich sollte man im Ausschuss mit den Musikschulen reden. Das hätte man schon vor dem Haushaltsbeschluss tun sollen. Doch müssen jetzt auch Konsequenzen aus dem „Herrenberg-Urteil“ gezogen werden und die Lehrkräfte müssen angemessen bezahlt werden!

Deshalb wiederholen wir die Forderung, die Zuwendungen an die Musikschulen deutlich aufzustocken und möchten, dass dieser Antrag der Grünen erweitert wird:
Ermöglichen Sie es den Musikschulen, gut Löhne zu zahlen und verhindern Sie, dass Musikunterricht nur noch mit hohen Gebühren erteilt werden kann.

Es ist nämlich auch eine soziale Frage, wie hoch die Gebühren geschraubt werden müssen, weil der Zuschuss nicht ausreichend ist. Es kann nicht sein, dass Musikförderung vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist! Musikerziehung darf nicht zum Luxus werden!