Antrag zur Kreistagssitzung am 20. Mai 2015
Der Kreistag möge beschließen:
Das Betreuungsgeld für Bereitschaftspflegeeltern wird wie folgt verändert:
In den ersten vier Wochen beträgt das Betreuungsgeld 70 Euro pro Tag.
Ab der fünften Woche werden über den gesamten Zeitraum der Betreuung 50 Euro pro Tag gezahlt.
Zusätzlich wird eine Bereithaltepauschale in der Zeit gezahlt, in der keine Kinder bei der Familie betreut werden.
Begründung:
Es meldeten sich Bereitschaftspflegeeltern zu Wort, die auf die unzureichende Vergütung hinwiesen und eine entsprechende Anpassung forderten.
Bis zum 31. Dezember 2012 erhielten die ambulanten Pflegeeltern einen Tagessatz von 70 Euro.
Ab dem 1. Januar 2013 wurden die Leistungen wir folgt gestaffelt:
von der 1. bis zur 4. Woche der Inobhutnahme 70 Euro
von der 5. bis zur 8. Woche der Inobhutnahme 50 Euro
ab Beginn der 9. Woche der Inobhutnahme 35 Euro
Bereitschaftspflegeeltern leisten eine sehr engagierte Arbeit, die von ihnen erheblichen persönlichen Einsatz erfordert. Das ganze Familienleben muss auf das Kind eingestellt werden. Ambulante Pflegeeltern gewährleisten in einem akuten Notfall die Unterbringung eines traumatisierten Kindes. Dadurch wird weiterer Schaden vom Kind abgehalten. Die Kinder kommen mit körperlichen und seelischen Verletzungen zu den Pflegeeltern. Sie benötigen über längere Zeit intensivste Zuwendung und Betreuung. Dafür sollten sie eine ausreichende Vergütung bekommen und nicht draufzahlen.
Obwohl sich laut Aussage des Sozialdezernenten Herrn Betschel, die Verweildauer bei den Bereitschaftspflegefamilienzeiten verringert haben, gibt es immer noch Fälle, die sich über einen deutlich längeren Zeitraum hinziehen können.
Die Kinder bleiben so lange, bis eine feste Unterkunft und eine Zukunftsperspektive für sie gefunden ist. Für diese Zeit ist die derzeitige Vergütung nicht auskömmlich.
Die Bereithaltepauschale ist nötig, weil ein Elternteil nicht berufstätig sein darf. Außerdem müssen ein Auto, ein Handy und ein leeres Zimmer jederzeit zur Verfügung stehen.