Jobcenter muss Mietzahlungen automatisch an die Veränderungen der Mietobergrenzen anpassen.

Herr Kreistagsvorsitzender,
meine Damen und Herren,

Die Mietobergrenzen des Wetteraukreises wurden zum 1. Januar 2016 – also vor einem Jahr – verändert.
Eigentlich geht man dann ja davon aus, dass die Menschen,
die Leistungen vom Jobcenter bekommen, darüber auch informiert werden.

Das ist jedoch in einigen Fällen nicht geschehen. 
In der Sozialsprechstunde des Vereins „Linke Hartz4-Hilfe Wetterau“ wurden Fälle vorgetragen, in denen die Betroffenen zufällig von den Anpassungen erfahren haben.

Die betroffenen Leute gehören zu einer Gruppe, die nach den neuen Mietobergrenzen mehr Geld erhalten müssten.

Darüber wurden sie nicht informiert. Weder schriftlich noch in einer Beratung durch die Sachbearbeitung des Jobcenters.

Sie haben monatelang weiter den alten Betrag erhalten. In einem Fall sogar ein Jahr. Eine automatische Anpassung ist nicht erfolgt, die Anpassung mussten die Betroffenen selbst anfragen.

Meine Damen und Herren,

der Wetteraukreis ist gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit Träger des Jobcenters. Deshalb sehen wir hier auch den Kreisausschuss und die Mitglieder des Beirats in der Pflicht.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.