Öffnung des Jocenters für die Hilfesuchenden

Rede
Öffnung des Jobcenters Wetterau
Kreistagssitzung am 14. Juli 2021

Herr Kreistagsvorsitzender,
meine Damen und Herren,

Seit Frühjahr 2020 – also mehr als einem Jahr – ist der Eingangsbereich des Jobcenters für Hilfesuchende geschlossen.
Die Probleme sind: Hartz4-Empfänger müssen ihre Anliegen mit dem Jobcenter jetzt telefonisch oder online klären, persönliche Termine sind angeblich aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich.
Die telefonische Erreichbarkeit war schon immer schlecht. Daran hat sich in der Coronazeit nichts geändert.
Leistungsempfänger:innen ohne Zugang zu digitalen Endgeräten stehen vor unüberwindbaren Hindernissen. Und auch bei Sprachproblemen fehlt die Hilfe.
Zudem können Unterlagen nicht am Schalter im Eingangsbereich abgegeben werden.
Also entfällt ein Eingangsstempel.
So kann nicht nachgewiesen werden, dass man die Unterlagen wirklich abgegeben hat. Vermehrt gehen wieder Unterlagen „verloren“. Das kann schnell zu Problemen bei der Unterstützung führen.

Während der langen Coronazeit erschwert das Jobcenter also den Kontakt für Hilfesuchende. Nach § 17 SGB I ist dies nicht hinzunehmen.
Laut Sozialgesetzbuch müssen die Jobcenter generell dafür sorgen, dass Grundsicherungsempfänger die ihnen zustehenden Leistungen umfassend und zügig erhalten. Auch eine Pandemie entbindet die Jobcenter nicht von der Pflicht, ihre Dienstgebäude für jeden zugänglich und barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Zumindest der Eingangsbereich muss geöffnet sein. Hilfesuchende müssen Formulare abholen oder Unterlagen abgeben können.
Der kostenfreie Kopierer muss wieder benutzbar sein. Und besonders Leistungsempfänger:innen, die die deutsche Sprache nicht vollständig beherrschen oder Menschen, die keinen Zugang zu PC, Drucker oder Guthaben für Anrufe haben, dürfen nicht weiter im Regen stehen gelassen werden.
Das ist mit einem entsprechenden Hygienekonzept und der Installation von Schutzscheiben auch möglich.
Das klappt ja nun auch beim Arzt, im Einzelhandel und in Betrieben. Und bei öffentlichen Einrichtungen soll das nicht gehen?
Hier muss sich dringend etwas ändern und zwar nicht erst am Sanktnimmerleinstag – sondern unverzüglich!
Der Zugang zum Jobcenter darf nicht weiterhin extra erschwert werden. Besonders weil während der Pandemie die sozialen Probleme zugenommen haben.
Dazu kommt ja noch, dass auch andere Behörden nicht erreichbar sind und geforderte Unterlagen schwerer zu beschaffen sind.
Das führt beim Jobcenter nicht selten zu Problemen bei der Bearbeitung und auch zu Leistungskürzungen, wegen Nichteinhaltung von Terminen.
Viele benachteiligte Leistungsberechtigte sind wegen der verschlossenen Ämter nicht nur extremem Druck ausgesetzt sondern ihnen fehlt auch zeitweise die grundlegende Hilfe für Essen und Wohnung.

Der Wetteraukreis ist mit der Bundesagentur für Arbeit Träger des Jobcenters. In dieser Funktion muss dafür gesorgt werden, dass der Eingangsbereich des Jobcenters Wetterau in Friedberg und Büdingen wieder für Hartz4-Leistungsberechtigte geöffnet wird und dort Unterlagen abgeholt und abgegeben werden können, dass ein Eingangsstempel gegeben wird und damit die Mitwirkung der Hilfesuchenden nachgewiesen werden kann.
Wir möchten Sie dringend bitten, unserem Antrag zuzustimmen und §17 SGB I wieder Geltung zu verschaffen!
Vielen Dank.