DIE LINKE. fordert einen qualifizierten Mietspiegel statt klein gerechneter Mietobergrenzen

Zum 1. Januar 2022 hat der Wetteraukreis seine Mietobergrenzen aktualisiert. Obergrenzen deckeln die Mietzuschüsse für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Dieser Personenkreis darf nur eine Wohnung einfachen Standards bewohnen und die Miete muss unter der vorgegebenen Mietobergrenze liegen.

Die Vorsitzende der Linksfraktion im Kreistag, Gabi Faulhaber, kommentiert: „Es ist ja nachvollziehbar, dass mit Sozialleistungen keine Luxuswohnungen angemietet werden sollen. Doch die Wetterauer Mietobergrenzen sind schon immer so niedrig angesetzt, dass den betroffenen Menschen die Wohnungssuche äußerst schwer gemacht wird. Die Mieten auf dem Wohnungsmarkt steigen und steigen, aber die Mietobergrenzen kommen nicht mit.“

Immer wieder kritisierte DIE LINKE. Kreistagsfraktion, dass es keinen qualifizierten Mietspiegel in der Wetterau gibt und die Mietpreise des Wohnungsmarktes nur unzureichend berücksichtigt werden. „Das muss sich dringend ändern“, sagt Gabi Faulhaber. „Nur knapp ein Viertel der Daten, die für die Berechnung der Mietobergrenzen herangezogen werden, stammen vom freien Wohnungsmarkt. Dagegen werden 75 Prozent der Daten aus Bestandsmieten abgeleitet. Das sind Wohnungen, die teilweise seit Jahrzehnten bewohnt sind und deshalb weit unter den heutigen Mietpreisen liegen. Frei und beziehbar sind diese Wohnungen nicht. Der Wetteraukreis wählt diese Berechnungsweise, um seine Zuschüsse zur Miete zu drücken.“

In der Antwort zu einer Anfrage der Linken behauptet der Wetteraukreis sogar, es sei nicht nötig, dass zu seinen Mietobergrenzen Wohnungen auch frei und beziehbar sein müssen. „Das sieht das Bundessozialgericht allerdings anders“, meint Faulhaber. „Zuletzt führte das Gericht 2020 aus, dass ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenzen »den Schluss zulassen muss, dass zu den ermittelten Werten Wohnungen auch tatsächlich verfügbar sind«. Und im Sozialgesetzbuch II ist festgeschrieben, dass eine monatliche Pauschale nur dann vorgegeben werden kann, »wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist.«“

DIE LINKE. Kreistagsfraktion beanstandet auch nicht zum ersten Mal, dass die Berechnungen mit einer zu geringen Datenbasis angestellt werden. Im Südkreis wurden ca. 11.000 Datensätze ausgewertet. Damit fallen auch die Berechnungen der Mietobergrenzen stimmiger aus, als im Norden oder Osten des Wetteraukreises. „Niemand kann schlüssig erklären, warum heute Mieten in Butzbach, Nidda, Altenstadt oder Ortenberg gegenüber 2020 gesunken sein sollen. Und ebenso unschlüssig ist es, wenn es heute in Gedern oder Hirzenhain für eine Zwei- oder Vierzimmerwohnung weniger Zuschuss geben soll als 2005. Das passiert deswegen, weil dort nur 430 Datensätze ausgewertet wurden“, ist sich Faulhaber sicher.

Neu ist, dass seit zwei Jahren auch eine Berechnung der Betriebskosten (außer Heizung) gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei deren Ermittlungen fallen krasse Unregelmäßigkeiten auf: Da sollen beispielsweise in Karben oder Friedberg fünf Personen weniger verbrauchen als vier. Oder die Betriebskosten sollen in Florstadt oder Wölfersheim niedriger sein als in Kefenrod. Auch hier ist wohl die zu geringe Datenbasis die Fehlerquelle.

„Viele Menschen können die explodierenden Mieten kaum noch bezahlen“, kritisiert Faulhaber. „Das trifft nicht nur Menschen, die soziale Hilfen brauchen sondern inzwischen auch viele Normalverdiener:innen. Es wird Zeit, dass der Wetteraukreis mit seiner kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft in die Gänge kommt und bezahlbaren Wohnraum schafft! Mit einer rigiden Sozialpolitik ist niemandem geholfen.“

 
Vergleich der Mietobergrenzen:

Mietobergrenzen Vergleich von 2005, 2015, 2016, 2018, 2020, 2022

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