Rede: Gebührensatzung für Flüchtlingsunterkünfte

Rede im Kreistag am 16. Dezember 2020

Gebührensatzung für Flüchtlingsunterkünfte

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie mit dieser nun eingebrachten Satzung gestaffelte Gebühren einführen möchten und nicht weiter an Ihren Abzockergebühren festhalten.
In diesem neuen Entwurf wollen Sie die Gebühren ab 1. Januar 2021 erheben
statt wie zuvor rückwirkend bis ins Jahr 2019.
Jetzt gehen wir davon aus, dass die Gebührenbescheide, die nach der alten Satzung und rückwirkend ausgestellt wurden für nichtig erklärt und zurückgezogen werden.
Und dass darüber die Betroffenen, die zum Teil Tausend oder gar mehrere Tausend Euro zahlen sollen und teilweise schon Mahnbescheide erhalten haben, zeitnah unterrichtet werden.
Wir werden der nunmehr vorliegenden Satzung dennoch nicht zustimmen. Ich habe nicht die Redezeit, es genauer auszuführen aber sie enthält Ungereimtheiten, die eigentlich zuerst geklärt werden müssten. So wird beispielsweise im §4 gesagt, dass die Paragraphen 82 bis 89 SGB XII zu berücksichtigen seien. Jetzt steht aber im Asylbewerberleistungsgesetz, im §9, dass Leistungsberechtigte sowieso keine Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder vergleichbaren Landesgesetzen erhalten können. Wieso steht das denn nun in dieser Gebührenordnung drin? Ist jedenfalls nicht logisch. Es gibt noch mehr unklare Stellen.
Außerdem haben wir uns gefragt:
Was passiert eigentlich mit der Großen Pauschale, die das Land Hessen den Kommunen für die Unterbringung Geflüchteter monatlich erstattet?
Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten eine monatliche Pauschale für jede aufgenommene Person, mit der die Kosten der Unterbringung und der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgegolten werden.
Im Wetteraukreis sind das 940 Euro pro Person. Und wenn die Zuständigkeit schon auf das Jobcenter übergegangen ist und der Bund Kosten der Unterkunft mitträgt, wird noch eine Kleine Pauschale von 120 Euro für Betreuung gezahlt.
Die Familien, die mit den überhöhten Gebührenbescheiden in unsere Sprechstunde kamen wurden jedenfalls nicht betreut.
Es bleiben Fragen über Fragen….

Meine Damen und Herren,
wir sehen wohl, dass sie sich bewegt haben.
Es gibt jedoch noch zu viele Ungereimtheiten und deswegen werden wir auch diese Gebührensatzung ablehnen.