Rede zum Antrag „Aushändigung der Datenbasis für das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen“

Wir beantragten, dass der Kreis die Datenbasis öffentlich macht, die dem „Schlüssigen Konzept der Mietobergrenzen“ zu Grunde liegt. Das neue Konzept selbst wurde den Kreistagsfraktionen dieses Mal ausgehändigt. Doch ist ohne die Datenbasis nicht nachzuvollziehen, wie die Aussagen im Konzept zustande kamen. Man kann sie nicht überprüfen.


Unsere Rede dazu:

„Seit Januar 2014 gelten die neuen Mietobergrenzen für den Wetteraukreis. Dafür wurden Wohnungsdaten erhoben. Sie geben an, rund 16 000 Wohnungsdaten in die Datenbasis einbezogen zu haben. Die im Konzept enthaltenen Schlussfolgerungen – also die Höhe der Mietobergrenzen – sind ohne die Datenbasis nicht nachvollziehbar.

Wir beantragen deshalb, dass nicht nur das „Schlüssige Konzept“ sondern auch die Datenbasis an die Kreistagsfraktionen ausgehändigt wird.

Wir bezweifeln nicht, dass Sie die rechtlichen Vorgaben zur Erstellung eines „Schlüssigen Konzepts“ beachtet haben. Aber ob es schlüssig ist, das ist die Frage.

Sagen Sie jetzt nicht, das hätte diese Woche das Gericht entschieden. Das Gericht hat nicht die Schlüssigkeit entschieden. Es wurde die Beschwerde einer Frau als unzulässig erklärt – nicht als unbegründet.

Sie werden jedoch nachvollziehen können, dass wir die Grundlagen des Konzepts gerne verstehen und nachvollziehen wollen. Denn bei einem Vergleich mit den Mietobergrenzen von 2005 ist uns aufgefallen, dass es in einigen Kommunen seitdem keine Steigerungen der Mietobergrenzen gab. In einigen Kommunen sind die Mietobergrenzen gar heruntergesetzt worden – so bei Zwei-Personen-Haushalten in Bad Nauheim, Bad Vilbel, Hirzenhain, Gedern und Kefenrod.

Zuletzt möchte ich darauf verweisen, dass andere Kommunen diese Daten freigeben. Die Basis ist das Informationsfreiheitsgesetz.“