Rede zur Überarbeitung der Mietobergrenzen

Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. / Piraten: Die Mietobergrenzen müssen überarbeitet werden. Erhöhung der Mietobergrenzen zum 1. 1. 2017

 

Die Mietobergrenzen des Wetteraukreises sind Teil einer repressiven Sozialpolitik. Menschen werden unzulässig unter Druck gesetzt.

Denn diese Mietobergrenzen erfüllen mehrere Kriterien nicht, die das SGBII und das Bundessozialgericht einfordern:

Die Mietobergrenzen müssen nämlich so festgesetzt sein, dass Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt mit einbezogen werden.

Das ist bei den Wetterauer Mietobergrenzen nicht der Fall.

Die Datenbasis stammt zum größten Teil unverändert aus dem Jahr 2011.

Nur ein kleiner Teil der Daten wurde Ende 2014 wirklich neu erhoben.

Schon das ist ein Grund für eine Überarbeitung: die Daten müssen alle vier Jahre neu erhoben werden.

Dass diese Anpassung an die Gegebenheiten des Wohnungsmarkts nicht erfolgt ist, wird deutlich, wenn man die Mietobergrenzen der Jahre 2005, 2015 und 2016 vegleicht. Wir haben diesen Vergleich als Anhang zugefügt.

Daraus geht hervor: Obwohl die Mieten zwischen 2005 und heute erheblich gestiegen sind, wurden die Wetterauer Mietobergrenzen lediglich bei Single-Haushalten wirklich erhöht.

Erhöht – nicht angepasst!

Alle anderen Festsetzungen zeigen eine derartige Ignoranz gegenüber der Mietentwicklung, da wird einem schwindelig!

Oder wie würden sie das nennen, wenn im teuersten Gebiet der Wetterau (Karben, Bad Vilbel, Rosbach) für zwei und drei Personen-Haushalte nur eine Anhebung von 10 Euro seit 2005 erfolgt ist?

Wie würden Sie es nennen, wenn die Obergrenze in Butzbach für zwei Personen folgende Entwicklung genommen hat: 2005 wurden 325 Euro berechnet. 2015 dann 340 Euro. Und jetzt, 2016, sind es 330 Euro. Also eine Erhöhung um 5 Euro in 11 Jahren!

Noch drastsischer im Ostkreis: In Altenstadt, Nidda, Büdingen und den anderen östlichen Kommunen sind die Obergrenzen seit 2005 für zwei Personen und Familien mit Kindern sogar gesunken!

Am drastischsten in Gedern, Hirzenhain und Kefenrod.

Auch wenn dort die Mieten niedriger sind als im Westkreis: dass eine Familie heute 40 bis 80 Euro weniger Miete zahlt als 2005, das können selbst Sie nicht glauben!

Für die Notwendigkeit einer Überabreitung gibt es noch einen weiteren triftigen Grund:

Durch SGBII und Bundessozialgericht ist festgelegt:

Die Obergrenzen müssen so festgesetzt sein, dass mit diesen Mieten freie und bezugsfähige Wohnungen angemietet werden können.

Gibt es diese freien bezugsfähigen Wohnungen nicht, dürfen keine Mietobergrenzen Geltung haben.

Eine unaktuelle Datenerhebung gibt natürlich auch keinen Aufschluss darüber, ob es ausreichend Wohnungen gibt, die frei und beziehbar sind. Dazu müsste die Mietentwicklung und der Wohnungsbedarf im unteren Mietpreissegment mit dem Angebot auf dem Wohnungsmarkt abgeglichen werden.

Aber ein Blick auf Nachbarkreise zeigt: in der Wetterau haben die Mietobergrenzen nichts mit der Realität zu tun.

Selbst im Hintertaunus liegen sie für zwei Personen 160 Euro höher als zum Beispiel in Florstadt oder Butzbach. Im ländlichen Biebesheim, im Kreis Groß Gerau, sind es 150 Euro mehr.

Auch dieser Vergleich hängt dem Antrag an.

Wir fordern den Kreisausschuss auf, diese Schieflage endlich zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass auch Menschen, die der Mietobergrenzenregelung unterliegen, eine Wohnung finden und bezahlen können!