Wir baten am 31. Juli 2013 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Photovoltaik-Anlagen wurden in den letzten 6 Jahren (aufgeschlüsselt
nach Jahren, Örtlichkeit und Größe in kWp) auf kreiseigenen Dächern installiert?
2. Wer war bzw. ist bezogen auf jede Anlage der Frage 1
a) der Errichter und
b) der Betreiber der jeweiligen Anlage?
3. Wer hat jeweils die komplette technische Anlage sachverständig
abgenommen (Zuordnung zu jeder Anlage resultierend aus Frage 1)?
4. Bei welchen der unter der Frage 1 genannten Anlagen gab es eine
Bürgerbeteiligung dergestalt, dass man sich direkt mit einem Minimalbetrag bei dem
Anlagenbetreiber beteiligen konnte ohne selbst Besitzer oder Teilbesitzer der Anlage
zu werden?
5. Warum wurde bei den nicht genannten Anlagen auf eine Bürgerbeteiligung verzichtet?
6. Wie hoch ist der Prozentsatz der Beteiligung von Bürger/innen aus der Wetterau
bei den in Frage 4 benannten Anlagen?
7. Gab es Beteiligungsmodelle, bei denen Bürger/innen direkte persönliche Eigentümer
von Anlagenteilen wurden, wenn ja, bei welchen Anlagen?
8. In welchem Umfang haften Bürger/innen bei Anlagen zu Frage 7 ?
9. Welche Gründe führten beim Wetteraukreis dazu, bei im Jahre 2013 ausgeschriebenen
Anlagen auf den lukrativen Stromeigennutz zu verzichten und nach dem Pachtmodell
weiter zu verfahren?
10. Auf welchen kommunalen Dächern hat der Wetteraukreis vor, in den Jahren 2014
und 2015 PV-Anlagen errichten zu lassen und nach welchen Modellen ist dies
beabsichtigt?